Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Bankenhaftung für Verluste durch Vermögensverwalter

Sparkassen, Banken und Broker haben noch nach Jahren Schadensersatz zu leisten

Entstehen bei einer vermögensverwalteten Anlage Verluste, kennt der Verwalter viele Entschuldigungen. Es fällt schwer, ihm eine für eine eigene Haftung ausreichende Verantwortlichkeit nachzuweisen. Die mit ihm geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen erweisen sich häufig eher als ein Mittel zum Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, als zur Erleichterung ihrer Durchsetzung.
 
Wenig bekannt ist, dass die depotführende Bank oder Sparkasse, wie auch ein ausländischer Broker, häufig neben der Vermögensverwaltung haften, selbst wenn sie für die Spekulationsverluste nicht unmittelbar die Verantwortung tragen. Die Rechtsprechung stellt ab auf Vereinbarungen, die in vielen Fällen zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kreditinstitut bestanden, ohne dass der Kunde darüber informiert wurde. Darin sieht sie eine grobe Pflichtverletzung, die das für das Zustandekommen und Bestehen der Vertragsbeziehungen grundlegend wichtige Vertrauensverhältnis entfallen lässt. Folge sind Schadensersatzansprüche, die die gesamten eingetretenen Verluste umfassen und zusätzlich einen Anspruch geben auf Ersatz entgangenen Gewinns, etwa für eine alternative, seriöse Vermögensanlage.
 
Jeder, der durch einen Vermögensverwalter Verluste erlitten hat, tut gut daran, überprüfen zu lassen, ob nicht auch ihm Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die Sparkasse oder den Broker zustehen. Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte wissen Rat und können fehlende Informationen beschaffen. Ergibt sich daraus ‑ wie in den überwiegenden Fällen – ein Ansatzpunkt für eine Verantwortlichkeit der Kreditinstitute, ist der erste Schritt einer erfolgreichen Inanspruchnahme schon getan.
 
Anlass für die erfreuliche Fortentwicklung der Rechtsprechung war Ende der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts die Vermögensverwaltung Ender & Partner aus Köln, die für ihre Kunden bei der WestLB, der WGZ und einer damals in Berlin ansässigen Privatbank Gries & Heissel Depots führte, obwohl sie in Vertragsbeziehungen zu ihnen stand, die die Rechtsprechung nicht billigt. Wie zu vernehmen war, gehörten zum Kreis der Vertragsinstitute auch Sparkassen aus dem Bergischen Land.
 
Aus dem Raum Düsseldorf auffällig geworden ist eine Firma New York Broker Deutschland AG, die – ab Anfang der 90iger Jahre des letzten Jahrhunderts – bei den von ihr betrauten Kunden außerordentlich hohe Verluste verursachte. Als inländische Depotbank trat dabei wiederum Gries & Heissel in den Vordergrund. Über einen langen Zeitraum ausgeprägt intensive Geschäftsbeziehungen bestanden auch zu dem Broker Pershing aus den USA.
 
Der Vermögensverwalter IFM Consulting AG verwaltete die Depots seiner Kunden mit Vorliebe bei der Privatbank Merck & Fink. Auch insoweit bestanden Vertragsbeziehungen, die angreifbar erscheinen und die Grundlage für Schadensersatzansprüche darstellen, die unsere Kanzlei verfolgt.
 
Eine weitere Düsseldorfer Adresse, die in diesem Zusammenhang in Erscheinung getreten ist, ist die Vermögensverwaltung Boing auf der Königsallee. Sie wurde von dem Privatbankhaus Macard, Stein & Co. GmbH & Co. KG, Hamburg, mit umsatzabhängigen Zuwendungen bedacht. Auch das dürfte zu Schadensersatzansprüchen des geschädigten Anlegers geführt haben, die für eine Klientin verfolgt wurden gegen die Bank und den Vermögensverwalter als Gesamtschuldner.
 
Es gilt die Empfehlung: Wenn Sie Verluste erlitten haben, für die Sie bisher allenfalls Ihren Vermögensverwalter verantwortlich gemacht haben oder überzeugt waren, dass sie auf nicht zu beanstandende Marktentwicklungen zurückgegangen sind, sollten Sie sich informieren, ob nicht Schadensersatzansprüche gegeben sind gegen Kreditinstitute, um deren Bonität man sich im Streitfall keine Sorgen machen muss. Rufen Sie uns unverbindlich für ein Orientierungsgespräch an!
 
 
 
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