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Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds auf dem Prüfstand Bundesgerichtshof

18.07.2023

Mündliche Verhandlung gegen Luxemburger Fondsverwaltung

Der Bundesgerichtshof wird über den nächsten von der Kanzlei geführten Prozess entscheiden, in dem es um das Abwälzen von Vertriebskosten durch Fondsverwaltungen nur auf Privatanleger geht:

Nach wie vor werden aus sog. Ausgabeaufschlägen umsatzabhängig Neuabschlüsse prämiert. Und aus dem Inventarwert für Privatanleger aufgelegter Investmentfonds Bestandsprämien bezahlt. Während Stiftung Warentest das für skandalös hält, machen Politik und Gesetzgeber weiterhin keine Anstalten, die Verbraucher vor solchen Praktiken, die sie alljährlich Milliarden kosten, effektiv zu schützen. Professionelle Investoren hingegen werden keine Vertriebsentgelte zahlen oder sie sich auf Heller und Pfennig erstatten lassen. Sie erzielten mit solchen Kosteneinsparungen signifikant höhere Renditen.

Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht behauptet Rechtsanwalt Jens Graf, dass in dieser Vertriebsentgeltpraxis eine unfaire Bevorzugung besser informierter Institutioneller Anleger zu sehen ist. Weshalb die benachteiligten Privatanleger von den Fondsverwaltungen Erstattung wenigstens der entzogenen Vertriebskosten beanspruchen könnten.

Informieren Sie sich gern ausführlicher über dieses für alle Privatanleger bedeutsame Thema:

Investmentfonds: Leitsatzurteil III ZR 108/22 des Bundesgerichtshofs

Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!

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Düsseldorf, den 18.07.2023

Jens Graf, Rechtsanwalt
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