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Kostenberichte der Depotbanken richtig auswerten

06.04.2020

Unfaire Bevorteilung Institutioneller Anleger ausgleichen

Auch in diesem Jahr erhalten Fondsanleger von ihren Depotbanken die Ex - post - Kostenausweise. Sie informieren über renditemindernde Produkt - und Dienstleistungskosten, die für ihre Investmentfonds abgerechnet wurden. Im Gegensatz zu professionellen Anlegern schlagen bei Privatanlegern auch Vertriebsentgelte, wie Ausgabeaufschläge, zu Buche.

Renditebewusste Anleger, die fair behandelt werden wollen, sollten auch für 2019 die gesamten jeweiligen Vertriebsentgelte für alle betroffenen Investmentfonds zurückverlangen. Dafür sind die Kostenberichte hilfreich.

Verzichten also auch Sie in diesem Jahr nicht einfach auf Ihre Ansprüche und schicken oder mailen uns unverbindlich die Abrechnung über den Fondskauf und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese Unterlagen genügen meist schon als Informationsquellen. Soweit bereits vorhanden sind die Kostenaufstellungen auch eine ergiebige Beurteilungsgrundlage. Nach Sichtung erhalten Sie kostenlos eine Empfehlung und entscheiden anschließend wohlinformiert über das weitere Vorgehen. Ein Mandat rechnen wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, so dass Sie sich auch darum nicht kümmern müssten. Soweit Ansprüche nicht verjährt sind, können sie auch für lang zurückliegende Zeiträume geltend gemacht werden.

Einige Beiträge zum Thema:

DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV: 62 % für Bestandsprovisionen!

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Düsseldorf, den 06.04.2020

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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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