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Ex-post-Kostenausweis nach MiFID II

29.03.2019

Kosteninformation oft nicht vollständig

Ein interessanter Bericht von Fondsprofessionell - online offenbart, wie schwer sich die Branche mit "Transparenz" tut: Vielen Kunden von Depotbanken steht erstmals der künftig jährlich geschuldete Ex-post-Kostenausweis ins Haus. Damit soll über alle Produkt - und Dienstleistungskosten informiert werden, die im Zusammenhang mit einer Geldanlage anfallen.

Dieser Aufgabenstellung nach MiFID II werden aber bei weitem nicht alle Kostenausweise gerecht werden. Die Bestandsprovisionen, die bei den berichtenden Instituten ankommen, sind oft allenfalls ein "wesentlicher" Teil der Kostenpauschalen, die die Fondsverwaltungen in täglichen Dosen vereinnahmen. In Kostenausweisen werden nur die weitergeleiteten Vergütungen mitgeteilt. Mit wie hohen Vertriebsentgelten der Privatanleger wirklich belastet wird, erfährt er also häufig nicht.

Die Bevorzugung Institutioneller Investoren, denen bei Anlagen in Publikumsfonds Vertriebsentgelte erspart bleiben, bleibt für kritische Privatanleger das alte Ärgernis. Ein Grund mehr, aktiv zu werden und selbst für faire Verhältnisse zu sorgen. Wenigstens dafür können die neuen Kostenausweise sogar hilfreich sein. Informieren Sie sich hier:

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Privatanleger in Publikumsfonds: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Düsseldorf, den 29. März 2019 (15.05.2019)

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