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DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV: 62 % für Bestandsprovisionen!

13.01.2020

Empfehlung an rechtsschutzversicherte Privatanleger

Die Kostenstruktur § 30 der Anlagebedingungen zum 1.1.2020 des DWS TOP PORTFOLIO OFFENSIV umfasst eine umfangreiche Liste mit um die fünfzehn einzelnen Positionen. Nur eine betrifft die Vergütung für das Fondsmanagement, - die Tätigkeit, auf die der Anleger seine Erwartungen setzt. Ein weiterer Bestandteil sind die Kosten für den Vertrieb.

Dem Kostenausweis, den Depotbanken 2019 ihren Kunden erteilten, konnte man den konkreten Betrag entnehmen, den die Produktkosten ausmachten, - wie der Anteil der daraus an die depotführende Bank geflossenen Zuwendungen. Sie finanzierte die Fondsverwaltung mit den Kosten für den Vertrieb.

Ein Vergleich der Beträge ergibt, dass die dem Fondsvermögen der Anleger entnommenen laufenden Kosten 2018 zu mehr als 62 % für den Vertrieb ausgegeben wurden und als Bestandsprovision bei der Bank des Anlegers landeten. Solche Provisionen bezeichnet Stiftung Warentest als skandalös. Gemäß S. 29 des Verkaufsprospekts werden professionellen Anlegern Vertriebskosten erstattet. Für die dem Anleger gebotene Managementleistung fällt danach wohl nur die Hälfte des Aufwands an, der für den Vertrieb, das Halten der Bestandskunden der Fondsverwaltung, betrieben wird.

Informieren Sie sich gern, wozu wir Privatanlegern angesichts solcher Ungleichbehandlung raten:

Ethna-DEFENSIV T: Prozess um Konditionen der Profis

Ausgabeaufschlag zurück: Gerichtliche Bestätigung!

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Düsseldorf, den 13.01.2020

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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und dezente Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern, Privatinvestoren und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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