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Publikumsfonds: Bessere Konditionen für Profis

22.10.2018

"Professionelle Renditen" auch für Privatanleger

Einen wahren Informationskern enthält eine Veröffentlichung des DIA "Warum aktive Fonds sich doch lohnen" vom 26.9.2018:

"... Die Performance-Prognose für aktiv verwaltete Fonds, die günstig sind, fällt viel besser aus als die für teure Fonds. Daraus lässt sich die These ableiten, dass die Outperformance von ETF und anderen Indexfonds nicht auf deren Überlegenheit per se zurückgeht. Sie sind einfach günstiger als aktiv verwaltete Fonds. Das ist die Ursache. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Anleger bessere Performance-Aussichten haben, wenn sie auf günstige aktiv verwaltete Fonds setzen. ETF sind auch deshalb in Deutschland so erfolgreich, weil sie die einzigen Investmentvehikel sind, die Privatanlegern Konditionen bieten, die sonst nur institutionellen Investoren angeboten werden ...".

Den entscheidenden Unterschied macht die geringere Kostenbelastung, mit der professionelle Investoren bevorzugt werden. Privatanleger, die bereits in Investmentfonds investiert sind und Ungleichbehandlung nicht akzeptieren wollen, sollten rückwirkend einen Ausgleich verlangen, wie das Kapitalanlagegesetzbuch ihn vorsieht, § 26 KAGB. Wir zeigen Ihnen, mit wie geringem Aufwand sich Ihnen insoweit vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten:

Privatanleger in Publikumsfonds: Kleiner Aufwand, große Wirkung!
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Düsseldorf, den 22.10.2018 (26.10.2018)

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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