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Ausgabeaufschlag zurück: Fondsverwaltung kündigt Erstattung an

16.11.2018

Bekannte Kapitalverwaltungsgesellschaft bewegt sich auch bei der Bestandsprovision

Eine namhafte Fondsgesellschaft hat angekündigt, Mandantschaft unserer Kanzlei den Ausgabeaufschlag zu erstatten. Zusätzlich würden darauf für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins gezahlt. Zudem erklärte man sich bedingt bereit, die bisherigen Fondsanteile in eine professionell beratener Kundschaft vorbehaltene Anlageklasse umzutauschen, in der keine Auslagen/Vergütungen für Bestandsprovisionen berechnet werden dürften.

Über den für Privatanleger lukrativen Ansatz, der zu dieser erfreulichen Entwicklung geführt hat, informieren wir auf unserer Kanzleiseite hier:

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Unterrichten Sie uns also gern wie beschrieben, oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Düsseldorf, den 16.11.2018

Jens Graf, Rechtsanwalt
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