Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Die Kanzlei

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Profil Rechtsanwalt Jens Graf

Kompetenz und Erfahrung im Kapitalanlagen - und Vermögensverwaltungsrecht

1988 als Rechtsanwalt zugelassen, veröffentlichte Graf erstmals 1989 zum Thema Kapitalanlagerecht in einer juristischen Fachpublikation und ist seitdem regelmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst.

Seit 1996 liegt dabei der Fokus auf den schadensersatzrechtlichen Folgen des Vergütungswesens bei Anlageempfehlungen von Freien Beratern, Banken und Sparkassen, dem "Gegenstück" zu sog. Vertriebsaufwendungen etwa der Kapitalverwaltungs - und Fondsgesellschaften. Dieses "Kick - back" ist bis heute ein in seinem gesamten Ausmaß von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht erkanntes Übel. Graf beförderte u. a. die Provisions - und Gebührenteilungsvereinbarung zwischen einem Kölner Vermögensverwalter und einer Landesbank ans Tageslicht, die die Tatsachenbasis für das grundlegende (und bis heute überzeugendste) Urteil der sog. Rückvergütungs - Rechtsprechung des BGH bildete (BGH, Urteil vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99). Ihr verdankt eine kaum noch zu übersehende Zahl von geschädigten Kapitalanlegern die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. Über das BGH - Verfahren III ZR 359/02, in dem 2004 die "15 % - Schwelle" für die Aufklärungsbedürftigkeit von Innenprovisionen entwickelt wurde, führte Grafs Streiten für Anleger u. a. zu dem mit drei höchstrichterlichen Beschlüssen vom 09.03., 19.07. und 24.08.2011 endenden BGH Prozess XI ZR 191/10. Aus Anlegerpespektive rückblickend war dies die zweitdeutlichste Absage der Rechtsprechung an die umsatzabhängige Vergütungspraxis beratender Banken und Sparkassen. Daneben veröffentlichte Rechtsanwalt Graf einschlägig, etwa in der WuB und der EWiR. Seit 1994 bis heute bearbeitet seine Kanzlei auch Massenschadensfälle und ist vertraut im Umgang mit Mandaten in oft hoher dreistelliger Anzahl, wie der Bearbeitung von Serienfällen. Graf und seine Mitarbeiter kennen vermutlich jedes Land - und Oberlandesgericht in Deutschland und treffen regelmäßig auf die einschlägigen Großkanzleien, deren Prozessvertreter immer wieder von ihnen lernen. Die Mitwirkung bei vielen hundert Gerichtsverfahren bundesweit führte zu mehr als dreißig einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Rechtsanwalt Graf war Dozent der ebs FINANZAKADEMIE, Teilnehmer der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest und ist Mitglied der Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.. Aufgeführt ist die Kanzlei in den Fachpublikationen Kanzleien in Deutschland 2007 („… ist für ihre Kompetenz im Kapitalanlegerschutz bundesweit bekannt“), und der Focus Anwaltsliste.

Er und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht und dem Recht der Vermögensverwaltung tätig und vertreten die Anlegerseite. Die Betrauung mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung von Vermögen erstreckt sich u. a. auf die Beratung bei Vertragsgestaltungen, die außergerichtliche Geltendmachung und Verhandlung von Schadensersatzansprüchen gegen in- und ausländische Adressen über die Vertretung in Schieds- und Schlichtungsverfahren bis hin zu Prozessen vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Die aus der mehrjährigen erfolgreichen Befassung mit einer Vielzahl individueller Fälle erlangten Erfahrungen fließen ein in jedes aktuelle und zukünftige Mandat. Sie finden Ausdruck in der Fokussierung auf die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen, die bei der Inanspruchnahme von Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Sparkassen, Banken, Vermittlern, Vermögensverwaltern, Anlageberatungen, Brokern und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Kapitalanlagen im In- und Ausland Schäden erlitten haben. Besonderer Wert wird gelegt auf die den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Klienten gerecht werdende, kostenbewusste Beratung und Vertretung.

Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers und -alleininhabers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens durch die entschlossene Inanspruchnahme aller in Frage kommenden Anspruchsgegner.

 
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