Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Die Kanzlei

Wir streiten für Sie

 

Fondsanleger

Effektiver Anlegerschutz

Banken und Sparkassen rieten ihren Kunden zur Anlage in diversen Fonds.

Erschreckend viele dieser Investitionen führten zu Kapitalverlusten und zur Aberkennung von Steuervorteilen. Stellte sich im Nachhinein heraus, dass sich in Beratungssituationen geweckte Hoffnungen nicht erfüllten, wiesen die Kreditinstitute regelmäßig jede Verantwortlichkeit von sich und verwiesen auf angeblich umfassende und ausreichende Aufklärung ihrer Kundschaft.

Oft trifft diese Bewertung nicht zu und erweist sich als ein weiterer schlechter Rat.

Es empfiehlt sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte macht regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Beispiele unserer Beurteilung aktueller Fälle finden Sie auf unserer Seite. Die Erfahrungen daraus sind auf alle Fondsanlagen übertragbar.

Sprechen Sie uns auf Ihren Fall an. Erfreulich vielen Fondsanlegern kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering.

In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes das Mittel der Wahl. Zusammenschlüsse in Vereinen dienen oft anderen Zwecken, als den Interessen des einzelnen Geschädigten.

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf und nutzen Sie die Erfahrungen der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte aus einer Vielzahl mit Erfolg abgeschlossener Mandate.

 
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