Institutionelle Investoren und andere, nicht aus privater Veranlassung handelnde juristische Personen registrieren immer häufiger die Risiken negativer Entwicklungen auf den Kapitalmärkten. Nicht immer fällt diese Erkenntnis leicht, weil die Medien von spektakulären Betrugsfällen aus Übersee berichten.
Tatsächlich dürfte der in der Routine des inländischen Tagesgeschäfts unbemerkt angerichtete Schaden viel bedeutender sein. Die Vielfalt der der Performance fremdnütziger Anlagen, etwa in Investmentfonds, abträglichen verdeckten Gestaltungsweisen ist groß. Sie führen auf Dauer zu erheblichen Einbußen, selbst wenn sie sich nicht als Kursverluste offenbaren. Zu Fehlentwicklungen kommt es auch in anderen Bereichen, wie dem Risikomanagement im Kreditgeschäft, insbesondere bei Zinsbegrenzungsgeschäften.
Damit werden rechtliche Fragestellungen, mit denen die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte seit vielen Jahren insbesondere für Klienten von Vermögensverwaltungen mit außerordentlichem Erfolg befasst ist, zunehmend auch zum Thema für professionelle Marktteilnehmer. Ihre spezifischen Besonderheiten gegenüber anderen Anlegern eröffnen neue, über bisher wirtschaftlich vertretbare Reaktionen hinausgehende Lösungsansätze, die zu einer spürbaren Verbesserung der Performance führen können.
Einschlägige Verjährungsfristen sind investorunfreundlich kurz und von Kenntnis unabhängig. Die Rechtsprechung neigt zur Fehldeutung von vermeintlicher Langmut trotz einschlägiger Presseberichterstattung. Erforderlich sind deshalb Massnahmen, noch bevor ein Schaden offensichtlich ist. Eine unabhängige Überprüfung des Geschäftsablaufes und der Vertragsgestaltung sollte nicht erst anläßlich bedeutender Umschichtungen oder Neuanlagen erfolgen. Erfolgreiches Management institutioneller Investitionen macht es heute erforderlich, auch auf der Anlegerseite die rechtlichen Möglichkeiten aktiv zu nutzen.
Die eindeutige Positionierung des juristischen Ratgebers und seine Unabhängigkeit sind gerade bei solchen Fragestellungen wichtige Voraussetzungen für den Erfolg.
Die Fallgestaltungen sind vielschichtig. Zu einem Orientierungsgespräch stehen wir gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie an, selbst wenn Sie aktuell keinen Handlungsbedarf erkennen.