Privatanleger gegen weit verbreitete Ungleichbehandlung bei Gebühren
Ein erstes Gericht erwägt um die Kapitalverwaltungsgesellschaft ETHENEA Independent Investors S. A., Luxemburg, die Einholung eines Gutachtens über Luxemburger Recht. Möglich machten das die Europarechtlichen Verbraucherrechte. Nach der Rechtsprechung des EuGH sollte das für Privatanleger oft günstigere Deutsche Recht zur Anwendung kommen können. Wir erwarten weitere Aufschlüsse über die zukünftige Praxis.
Immer mehr Privatanleger erkennen die Möglichkeiten und gehen mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherungen gerichtlich gegen unfaire Behandlungen durch Fondsverwaltungen vor. Die Presse hat berichtet. Informieren Sie sich gern auf unserer Homepage und stellen uns Ihre Fragen. Zuwarten kostet Geld und Rendite, - Stichwort Verjährung.
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Düsseldorf, den 12.12.2019
Jens Graf, Rechtsanwalt
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