Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Kostenausweis: Bericht über die Kosten für das Depot

27.05.2019

Vereinnahmte Zuwendungen: Was verbirgt sich dahinter?

Mit den erstmals erstellten Kostenausweisen soll bekanntlich über alle renditemindernden Produkt - und Dienstleistungskosten informiert werden, die bei Fondsanlagen anfallen. So mancher Anleger erfährt diese Neue Ehrlichkeit aber nur zufällig als unerwarteten Anhang zu der gewohnten Unterrichtung über den Depotbestand. In beigefügten Erläuterungen haben wir zudem die Begriffe Abschluss - und Bestandsprovisionen noch nicht gefunden. Diese Prämien waren vielmehr in der unverfänglichen Formulierung "Vereinnahmte Zuwendungen" versteckt. Wie befürchtet werden also auch nur die tatsächlich weitergeleiteten Vergütungen mitgeteilt und nicht die von den Fondsverwaltungen wirklich abgezogenen Beträge. Mit wie hohen Vertriebsentgelten er bei seinen Investmentfonds wirklich belastet wird, erfährt der Privatanleger also wohl weiterhin nicht.

Die Heimlichtuerei ist für renditebewusste Anleger, die fair behandelt werden wollen, kein Hindernis. Schon wenn man für die zurückliegenden Jahre nur die für das eigene Depot offengelegten Prämien aus 2018 hochrechnet, summieren sich oft stattliche Beträge, die institutionellen Investoren erspart blieben. Aufbauend auf diesen Mindestforderungen sollten die gesamten jeweiligen Vertriebsentgelte für alle betroffenen Investmentfonds zurückverlangt werden. Dafür sind die neuen Kostenausweise erfreulich nützlich und insoweit ein erster wirklicher Fortschritt.

So können wir auch Ihnen helfen: Schicken oder mailen Sie uns einfach unverbindlich die Abrechnung über den Fondskauf, soweit vorhanden den Kostenausweis und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese Unterlagen genügen meist als Informationsquellen. Sie erhalten dann eine kostenlose Empfehlung und entscheiden anschließend wohlinformiert.

Einige Beiträge auf unserer Homepage:

Ausgabeaufschlag zurück: Gerichtliche Bestätigung!

Ausgabeaufschlag gezahlt? Jetzt zurückholen!

Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!

Privatanleger in Publikumsfonds: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Düsseldorf, den 27. Mai 2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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