Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Ausgabeaufschlag gezahlt? Jetzt zurückholen!

10.07.2018

Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können

Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten. Zutreffend spricht die Stiftung Warentest von einer skandalösen Provision.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts. Nach unserer Analyse der Gesetzeslage dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können. Individuelle Verläufe, wie gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht. Anspruchsbegründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage. Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen, etwa §§ 195 und 199 BGB.

Interessiert an weiteren Informationen? Dann schicken Sie uns unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie uns per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie. Auch die neuen Kosteninformationen für Depotinhaber werden interessante Informationen enthalten. Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten wir um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden wir, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Kontaktieren Sie uns also gern oder rufen an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Düsseldorf, den 10.7.2018 (26.10.2018)

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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