Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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VIP Medienfonds: Lob f?r unsere Strategie

27.05.2007

Wir nehmen es als Kompliment: Wozu wir unseren Mandanten schon lange raten ist für manche ein neuer Weg

Seit Februar 2007 mit dem Fall VIP - Filmfonds beschäftigt, haben wir am 30.04.2007 bei Gericht gegen die Commerzbank eine erste Klage eingereicht, in der wir bei den Fonds VIP 3 und 4 den Schwerpunkt der Argumentation auf verschwiegene Rückvergütungen, sog. Kick - backs, legen. Die Befassung mit dieser Thematik zum Vorteil der Mandanten  hat in unserer Kanzlei Tradition bereits seit 1996. Schon mit Urteil vom 19.12.2000 hat der Bundesgerichtshof in einem Parallelfall zu von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte bearbeiteten Mandaten die Grundlagen seiner Kick - back Rechtsprechung festgelegt, die er mit seiner Entscheidung vom 19.12.2006 auf einen anderen Sachverhalt übertragen hat.

Mit Pressemitteilung vom 05.03.2007 haben wir auf die bestehende Praxis aufmerksam gemacht. Am 03.04.2007 haben wir unsere vom Vorgehen anderer bis dahin mit VIP - Fonds befasster Kollegen abweichende Strategie, das Kick - back auch bei Medienfonds in den Vordergrund zu stellen, angekündigt, am 10.04.2007 auf Zweifelsfragen bei der Verjährungseinschätzung aufmerksam gemacht und mit einer weiteren Pressemitteilung vom 04.05.2007 darauf hingewiesen, dass das OLG Koblenz auf einen Medienfonds Fall das Wertpapierhandelsgesetz angewendet hat. Es besteht keine Sicherheit, dass vorliegend keine Kenntnis unabhängige Verjährungsfrist einschlägig wäre. Da sie vom Zeitpunkt des Fondsbeitritts an zu berechnen sein dürfte, könnten VIP 4 Anleger aktuell Handlungsbedarf haben.

Soweit von abgewiesenen Klagen von VIP - Anlegern zu hören war, waren wir an diesen Prozessen nicht beteiligt. Wir werden die Entscheidungen schnellstens prüfen und hier eine Einschätzung veröffentlichen. 

Wir unterstützen Sie nach Kräften und unbürokratisch schon im Vorfeld eines Mandates, ohne das es dazu einer "Vorprüfung" bedarf.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie betroffener Anleger sind. 

 
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