Privatanleger in Sorge vor dauerhaften Vermögenseinbußen
Wegen des Konflikts in der Ukraine haben viele Kapitalverwaltungsgesellschaften die Rücknahme von Anteilen von Fonds bis auf Weiteres ausgesetzt. Betroffene Anleger können ihre Investitionen nicht mehr gegen Auszahlung des Inventarwertes zu Geld machen. Nicht unwahrscheinlich werden sich die betroffenen Fondsvermögen nicht mehr erholen.
Beim Erwerb dieser Fonds wurden oft Ausgabeaufschläge berechnet. Mit diesen und Bestandteilen der laufend entnommenen weiteren Gebühren finanzieren die Fondsverwaltungen die Abschluss - und Bestandsprämien, die sie ihren Vertriebsstellen umsatzabhängig zuwenden. Nach Stiftung Warentest erhalten die Anleger dafür keine Gegenleistung und sind solche Provisionen ein Skandal. Professionelle Investoren, die darum wissen, werden einer KVG deshalb natürlich keine solchen "Vertriebsentgelte" zahlen oder lassen sie sich auf Heller und Pfennig erstatten. Wozu Fondsverwaltungen ihnen gegenüber gern bereit sind und Institutionellen Anlegern, wie Versicherungen, damit zuvorkommend zu erheblichen Kosteneinsparungen und signifikant höheren Renditen verhelfen. Privatanleger hingegen kommen nicht in den Genuss solchen "Entgegenkommens".
Das hält die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt für eine unfaire Bevorzugung Institutioneller Anleger. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch haben Fondsverwaltungen aber ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln und allen an einem Sondervermögen Beteiligten eine gleiche Behandlung zukommen zu lassen, § 26 Abs. 1 u. 2 Nr. 6 KAGB. Handeln sie gegen diese Verpflichtung, schulden sie Privatinvestoren Schadensersatz bis hin zur Befreiung von provisionsbelasteten Investmentverträgen. So dass sie die Privatanlegern verschafften Anteile an Investmentfonds gegen volle Erstattung des Ausgabepreises übernehmen müssten. Auch, wenn die Rücknahme des Fonds ausgesetzt ist.
Privatanleger haben also weitreichende Möglichkeiten, mit Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherungen gerichtlich gegen unfaire Behandlungen durch Fondsverwaltungen vorzugehen. Informieren Sie sich gern auf der Kanzleiseite und stellen aufkommende Fragen. Zuwarten kostet Geld und Rendite, - Stichwort Verjährung.
Düsseldorf, den 10.03.2022
Jens Graf, Rechtsanwalt
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