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Rücknahme von Anteilen von Fonds ausgesetzt

08.03.2022

Nettoinventarwerte einiger Sondervermögen können derzeit nicht berechnet werden 

Wegen des Konflikts in der Ukraine ist für europäische Aktienfonds im Wert von möglicherweise 5,7 Milliarden Euro derzeit keine Bewertung von Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in Osteuropa möglich. Weshalb gemäß einer Recherche von FONDS professionell ONLINE viele Kapitalverwaltungsgesellschaften die Rücknahme von Anteilen von Fonds, die das Vermögen ihrer Anleger in solche Werte investiert haben, bis auf Weiteres ausgesetzt haben. Damit soll die Gleichbehandlung aller Anleger gewährleistet werden.

Diese Fairness, die das für Anlagen in Investmentfonds einschlägige Gesetz in § 26 KAGB zweimal auch ausdrücklich normiert, haben Fondsverwaltungen aber oft vermissen lassen, wenn sie Privatanlegern Vertriebskosten als Ausgabeauschlag und als Bestandteil von laufenden Verwaltungsgebühren auferlegten. Mit denen sie hingegen professionelle Investoren nicht belasten. Aus dieser Ungleichbehandlung können für Privatanleger Schadensersatzansprüche resultieren. 

Denn handeln Kapitalverwaltungsgesellschaften ohne sachlichen Grund gegen ihre Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Anleger, schulden sie Privatinvestoren, die sie dadurch gegenüber Profis benachteiligen, Schadensersatz. Sie haben ihnen nicht nur Vertriebsentgelte zurückzugewähren, sondern sie bis hin zur Erstattung des vollen Ausgabepreises von unfairen Investmentverträgen zu befreien, die professionelle Anleger nicht geschlossen hätten. Selbst wenn nicht auszuschließen ist, dass sich die betroffenen Fondsvermögen auf Dauer nicht mehr erholen werden. 

Die Kosten für die Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen. Angesichts einer immer im Auge zu behaltenden, nicht erst mit den derzeitigen Ereignissen beginnen müssenden Verjährungsfrist empfiehlt sich oft ein schnelles Handeln mit einschlägig erfahrener anwaltlicher Unterstützung. 

Meine Kanzlei, Anstoßgeber bei der Umsetzung der Rechte der Privatanleger, hat diese Expertise und beantwortet Fragen gern. 

Düsseldorf, den 8.3.2022

Jens Graf, Rechtsanwalt
Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf

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Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf

Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich seine renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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