Agio für CS MACS Dynamic, Anteilklasse "B"
Aus einem Verfahren unserer Kanzlei um Erstattung eines Agios berichten die Süddeutsche und das Manager Magazin. Mittlerweile hat das Amtsgericht München mit gem § 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO unangreifbarem Beschluss vom 4.2.2019 der Societe Generale Securities Services GmbH die Kosten des Rechtsstreits vollständig auferlegt. Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach - und Streitstands sei nach billigem Ermessen für diese Entscheidung ausschlaggebend insbesondere der bei einer summarischen Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten zu erwartende Verfahrensausgang. Die Fondsgesellschaft wäre im Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen. Sie habe die strittige Forderung ohne Einwendungen bezahlt und dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Forderung der Klägerseite berechtigt war.
Ganz ohne Gegenwehr hat die Gegenseite den Rechtsstreit nicht aufgegeben, sondern auf 13 Seiten das Gericht anwaltlich zu überzeugen versucht, die Klage abzuweisen. Vergeblich, wie sich nun bestätigt.
Gegenstand der Auseinandersetzung war der für einen Investmentfonds CS MACS Dynamic, Anteilklasse "B", im Juli 2011 gezahlte Ausgabeaufschlag von 5 % nebst Verzinsung für über 7 Jahre. Zutreffend sieht die Stiftung Warentest solche "Provisionen" als skandalös an. Die Anschaffung erfolgte auf Empfehlung einer Sparkasse. Der Fondsgesellschaft war u. a. investmentvertragliches Fehlverhalten vorgeworfen worden, weil sie branchenüblich nur Privatanleger mit Ausgabeaufschlägen überzogen habe, während Institutionelle Anleger davon verschont blieben. Hierin sah unsere Kanzlei ein unfaires Verhalten, das einen Schadensersatzanspruch auslösen müsse.
Dieser schnell errungene Erfolg kann durchaus allen, die hohe Ausgabeaufschläge gezahlt haben, Beispiel sein. Geht er doch auf ein Verhalten beim Vertrieb von Fondsanteilen zurück, das jedem Privatanleger, der ein Agio gezahlt hat, widerfahren sein wird. Den angeblich so gut und anlegergerecht beratenen Kleinanleger bittet man zur Kasse für Aufschläge, die Profis nicht bezahlen würden.
So können wir auch Ihnen helfen: Schicken oder mailen Sie uns einfach unverbindlich die Abrechnung über den Fondskauf und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese Unterlagen genügen meist als Informationsquellen. Sie erhalten dann eine kostenlose Empfehlung und entscheiden anschließend wohlinformiert. Demnächst werden vielleicht auch die neuen Kosteninformationen für Depotinhaber interessante Daten enthalten.
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Düsseldorf, den 7.2.2019
Jens Graf, Rechtsanwalt
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