Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Ausgabeaufschlag: Schneller Erfolg für unsere Mandantschaft!

24.01.2019

"Zusatzrendite" für Investmentfonds - Anleger

Eine bekannte Kapitalverwaltungsgesellschaft hat lieber die Klageforderung in voller Höhe ausgeglichen, als das Gericht urteilen zu lassen. Natürlich "ohne Präjudiz", etc., - man kennt das ja, wie Grundsatzentscheidungen möglichst lang hinausgezögert werden.

Für die Klienten der erwartete volle Erfolg, - ein erfreulicher Geldbetrag zurück bei wenig Vorbereitungszeit - und aufwand. Renditeorientiert betrachtet wahrscheinlich mehr als eine Verdoppelung des Ergebnisses für 2018.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Bereitschaft der Branche zu Engegenkommen zunächst weiter anhält. Eine besonders gute Gelegenheit also für unsere schon aktiven Mandanten. Intern haben wir die Abläufe weiter perfektioniert, so dass wir bereit sind für ein vielversprechendes 2019!

Wann dürfen wir uns auch um Ihre "Zusatzrendite" kümmern? Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Lage schicken Sie uns einfach unverbindlich Ihre "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nach Sichtung werden wir, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung abgeben. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme die Mandatsübernahme abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Zunächst interessiert an weiteren Informationen? Hier finden Sie unsere Beiträge zum Thema:

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Rufen Sie gern an, wenn Sie Fragen haben, oder mailen oder schreiben Sie. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Düsseldorf, den 24.1.2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
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www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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