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Investmentfonds: Leitsatzurteil III ZR 268/20 des Bundesgerichtshofs

24.05.2022

Erste Grundsatzentscheidung für Privatanleger

Mit Leitsatzentscheidung III ZR 268/20 vom 21.4.2022 hat der Bundesgerichtshof Grundlagen gelegt für Privatanleger in Investmentfonds, die gegen ihre unfaire Belastung mit sogenannten Ausgabeaufschlägen und Vertriebsentgeltanteilen in Kostenpauschalen aktiv werden wollen. Es liegt damit ein erstes höchstrichterliches und deshalb bedeutendes Urteil in einer Reihe von Prozessen vor, die auf Anlegerseite ausschließlich Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, führt.

Die in diesen Verfahren beanstandete Praxis von Kapitalverwaltungsge-sellschaften kostete Privatanleger bereits Milliarden für auf sie abgewälzte Kosten, mit denen Fondsverwaltungen den Vertrieb ihrer gegen Vergütung geleisteten Verwaltungsdienste finanzieren.

Informieren Sie sich gern auf der Webseite der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt:

Bundesgerichtshof: Vertriebskosten bei Investmentfonds auf dem Prüfstand

Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!

Pressespiegel

Düsseldorf, den 24.05.2022

Jens Graf, Rechtsanwalt
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