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Bundesgerichtshof: Vertriebskosten bei Investmentfonds auf dem Prüfstand

19.01.2022

Verhandlungstermin angesetzt

Der Bundesgerichtshof hat über einen von der Kanzlei geführten Rechtsstreit befunden, in dem es um das Abwälzen von Vertriebskosten durch Fondsverwaltungen nur auf Privatanleger ging:

Häufig werden aus sog. Ausgabeaufschlägen umsatzabhängig Neuabschlüsse prämiert. Und aus dem Inventarwert für Privatanleger aufgelegter Investmentfonds Bestandsprämien bezahlt. Während Stiftung Warentest das für skandalös hält, machen Politik und Gesetzgeber weiterhin keine Anstalten, die Verbraucher vor solchen Praktiken, die sie alljährlich Milliarden kosten, effektiv zu schützen. Professionelle Investoren hingegen werden keine Vertriebsentgelte zahlen oder sie sich auf Heller und Pfennig erstatten lassen. Sie erzielten mit solchen Kosteneinsparungen signifikant höhere Renditen. 

Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht behauptet Rechtsanwalt Jens Graf, dass für diese Vertriebsentgeltpraxis unwirksame Anlagebedingungen verwendet werden und in ihr eine unfaire Bevorzugung besser informierter Institutioneller Anleger zu sehen ist. Weshalb die benachteiligten Privatanleger von den Fondsverwaltungen die Erstattung  der entzogenen Vertriebskosten beanspruchen könnten und Schadensersatz wenigstens in gleicher Höhe. 

Informieren Sie sich gern ausführlicher über dieses für alle Privatanleger bedeutsame Thema:

Ausgabeaufschlag zurück: Gerichtliche Bestätigung!

Privatanleger in Publikumsfonds: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!

Publikumsfonds: Bessere Konditionen für Profis
 

Düsseldorf, den 19.01.2022 (14.05.2022)

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