Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Wirecard Skandal und EY Klagen: Vergleiche

02.11.2020

Warum könnte es gegen EY so bald keine Urteile geben und warum wäre das eine gute Entwicklung für unsere Klienten?

Besteht einmal Gewissheit, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Wirecard Anlegern wegen nachlässiger Erledigung ihrer Prüfungsaufgaben wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, muss sie mit massenweiser Inanspruchnahme rechnen. Um nicht alle Geschädigten früh zu Klageerhebungen zu ermutigen wird man also Erfolgsmeldungen bereits prozessierender Anleger verhindern müssen. Droht eine Verurteilung, könnte man zunächst zahlen, um Vergleiche mit Geheimhaltungsklauseln zustande zu bringen. Bis zum Diesel - Urteil im Mai 2020 dauerte es wegen vermutlich dieser Taktik bekanntlich über vier Jahre.

Bestätigt sich diese Erwartung, werden wir bis auf Weiteres keine anlegerfreundlichen Urteile veröffentlichen. Geschädigte, die auf Verurteilungen als Startsignal für eigene Aktivitäten warten, könnten Geduld brauchen und letztlich zu spät kommen, wenn Anfechtungsfristen bereits verstrichen sind. Unsere Mandanten, die sich für baldige Individualklagen entschieden haben, werden Vergleiche unter solchen Umständen in aller Stille schliessen.  

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es also empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Ohne Massenabfertigung bieten wir unserer Mandantschaft einen persönlichen, nur auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Angebote für Prozessfinanzierungen werden wir gern an Interessenten weiterleiten.

Düsseldorf, den 2.11.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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