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EY Klage: Fehlende Dokumente und gefälschte Kontobestände

30.08.2020

Wirecard: Weitere Verbesserung der Erfolgsaussichten von individuellen Schadensersatzprozessen

Die Schadensersatzansprüche unserer Mandantschaft begründen wir grundlegend mit Fehlverhalten des Wirtschaftsprüfers EY. Die Vorwürfe dürften sich gerade im Sinne eines Geständnisses der Verantwortlichen bestätigen. Aus einem internen Bericht von EY soll hervorgehen, dass Kontobestände des Unternehmens schon in den Jahren 2017 und 2018 gefälscht waren. Die Saldenbestätigungen des Treuhänders sowie Auskünfte zu den Kontobeständen zum 31.12.2017 und 2018 seien falsch gewesen. Erst unter dem 29.6.2020 habe EY ein erneutes Testat in Ermangelung der Vorlage entsprechender Dokumente versagt (Zwick, WELT AM SONNTAG 30.8.2020, S. 28).

Mit einem solchen Eingeständnis dürfte objektiv feststehen, dass die die Geschäftsjahre 2017 und 2018 betreffenden Testate von EY im Sinne der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Expertenhaftung unrichtig sind. Da die aus dem Fehlen grundlegender Dokumente erforderlichen Schlüsse nicht vor Juni 2020 gezogen wurden, dürfte bis dahin von einer besonders schwer wiegenden Verletzung der einen Abschlussprüfer treffenden Sorgfaltspflichten auszugehen sein. Wer aufgrund seines Expertenstatus ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch nimmt, selbst aber nicht im Mindesten den an einen Experten zu richtenden Maßstäben genügt, indem er das Fehlen grundlegender Nachweise unbeachtet lässt, handelt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sittenwidrig.

Damit haben sich die Erfolgsaussichten der am 6.7.2020 erstmals eingereichten Klage noch weiter verbessert. Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte ist es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Ohne Massenabfertigung bieten wir unserer Mandantschaft einen persönlichen, nur auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Sollten namhafte Prozessfinanzierer die Vorteile von Einzelprozessen erkennen, werden wir ihre Angebote gern an Interessenten weiterleiten.

Düsseldorf, den 30.08.2020

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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