Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Die Kanzlei

Wir streiten für Sie

 

Klienten von Vermögensverwaltungen

Effektive Wiederherstellung von Vermögen

Eine besondere Herausforderung stellt die Vertretung von Mandantschaft dar, der von Vermögensverwaltern nicht unerhebliche Verluste bei Kapitalanlagen zugefügt wurden. Seit 1996 erzielen wir bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen außerordentliche wirtschaftliche Erfolge und haben die Entwicklung der Rechtsprechung mit beeinflusst. Die Wahl des Standortes der Kanzlei ist Ausdruck der Fokussierung auf das Recht der Vermögensverwaltung. 

Ausgangspunkt der Ereignisse, mit denen wir uns befassen, ist der Anspruch, Vermögen von einem als seriös empfundenen Fachmann betrauen und mehren zu lassen. Freie Vermögensverwalter oder Vermögensverwaltungen der Privatbanken und Sparkassen erhalten Vollmacht und unmittelbaren Zugriff auf Konten und Depots der Kundschaft. Das in sie gesetzte Vertrauen erweist sich in der Folge als nicht gerechtfertigt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Rechte unserer Mandanten auf dem Verhandlungswege durchzusetzen. In einer beachtlichen Zahl von Fällen gelingt dies ohne signifikanten Forderungsverzicht. Nicht ohne Grund strebt die Gegenseite regelmäßig Verschwiegenheitsabsprachen an. Sollte es zum Rechtsstreit kommen müssen, greifen wir auf die reiche Erfahrung aus vielen Jahren erfolgreicher Prozessführung zurück. Darum wissen unsere Gegner.

Wir sind vertraut im diskreten Umgang auch mit großen Vermögen, wahren Privatsphäre und Anonymität unserer Klienten und werden überwiegend auf Empfehlung mandatiert.

Weitere Informationen geben wir Ihnen gern in einem vertraulichen Gespräch oder Telefonat.

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf