Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Die Kanzlei

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Presseberichterstattung 2007

Ein Rückblick

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jens Graf ist seit Jahren Gegenstand der Berichterstattung der etablierten inländischen Wirtschaftspresse, wie dem Manager Magazin, Ausgaben 10/2006 und 04/2007Spiegel Online und dem Wirtschaftsmagazin Capital, Ausgabe 09/2007.

FONDS professionell Online vom 15.08.2007 zitiert Rechtsanwalt Graf zu Risiken von Geldmarktfonds in der Fondskrise

Handelsblatt.com: HANDELSBLATT vom 14.08.2007, Die Freiheit des Fondsanlegers

WELT ONLINE mit dem Artikel aus der WELT am SONNTAG vom 12.08.2007

BÖRSE ONLINE vom 09.08.2007: Juristen sehen Schadensersatz bei ABS - Fonds

Artikel in der Financial Times Deutschland (05.03.2007) Gericht zwingt Banken zu Transparenz

Artikel in der Welt am Sonntag (04.03.2007) Sieg für geprellte Anleger 

In der Ausgabe 09 vom 12. - 25.04.2007 des Wirtschaftsmagazins Capital kommt Rechtsanwalt Jens Graf als Experte für Kapitalanlagerecht zum Thema Vermögensverwalter zu Wort. Die mehrseitige Titelstory "Ein unmoralisches Angebot" berichtet von einem Test, der zeige, dass auch renommierte Banken ihre Kunden heimlich kräftig abkassieren. Der informative und lesenswerte Artikel befasst sich mit Themen, die im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, stehen und häufig den Ansatz bieten für die erfolgreiche Wiederherstellung von Vermögen.

Vermögen & Steuern, die Fachzeitschrift für die Steuer -, Rechts - und Vermögensberatung, veröffentlicht in ihrer Ausgabe 05/2007 vom 01.05.2007 den Artikel "Anlageverluste-Verlorenes Vermögen retten: Rückvergütungsvereinbarungen für die Vermögensrekonstruktion nutzen". Rechtsanwalt Jens Graf macht darin auf die Gefährdung des Anlegers durch die Vereinbarung umsatzabhängiger Gebührenteilungen zwischen Kreditinstituten und Vermögensverwaltern aufmerksam und daraus resultierende Schadensersatzansprüche:

"Der Anleger, dem nicht ohne Grund im Vorfeld Informationen über diese Zahlungsflüsse vorenthalten werden, weiß in der Regel weder von seiner Gefährdung, noch im Verlustfall von der Rechtsfolge eines alle Verluste umfassenden Schadensersatzanspruchs gegen das Kreditinstitut. Umso wichtiger ist es, dass ihm im Schadensfall im Beratungsalltag die Information spätestens von seinem Steuerberater und gegebenenfalls dem Vermögensverwalter vermittelt wird." 

 
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