Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Veröffentlichungen

 

Immobiliengesellschaft Jagdfeld Hotel Adlon Fundus Fonds Nr. 31 KG

21.01.2011

Klage gegen Anno August Jagdfeld

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Fonds Immobiliengesellschaft Jagdfeld Hotel - Adlon Fundus Fonds Nr. 31 KG übernommen, die sich angesichts eines nicht konzeptionsgemäßen Verlaufs der Anlage geschädigt sehen. Es wurde Klage erhoben gegen den Initiator und Namensgeber des Fonds, Herrn Anno August Jagdfeld, und die Rechtsnachfolgerin eines beratenden Bankunternehmens.

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2010 soll auch das Bewirtschaftungsergebnis 2009 thesauriert werden, so dass ein weiteres Mal keine Ausschüttungen an die Adlon Anleger gelangen. Nach Angaben Jagdfelds in der Gesellschafterversammlung seien die am Zweitmarkt erzielbaren Preise für Fondsanteile auf 25 % bis 30 % des Nominalkapitals gesunken. Er selbst gehe aber von einem Kaufpreis der Anteile von nicht weniger als 50 % aus. Die Adlon Investition erweist sich damit aus Sicht der Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, als ausgemachter Flop.

Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe beruhen auf typischen Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Immobilienfonds. Es wurden gleich mehrfach Ansatzpunkte festgestellt, die diese Bewertung unterstreichen. Immer wieder ist festzustellen, dass Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen typischer Fehler, die ihnen dabei unterlaufen sind, auf Schadensersatz haften. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Zu beachten ist eine absolute Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2011.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf, wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Düsseldorf, den 21.01.2011

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermoegenswiederherstellung.de

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf