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Schadensersatz bei Verlusten mit Investmentfonds

06.03.2007

Eine im Sinne des Anlegerschutzes erfreuliche Fortentwicklung erfährt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit aktuellem Urteil des Banksenats vom 19.12.2006.

Wir sehen uns durch diese Entscheidung bestätigt auch in der Beratungspraxis gegenüber bei der Anlage in Investmentfonds geschädigten Mandanten. Diesen empfehlen wir schon seit langem, wegen der in Fachkreisen bekannten Zuwendungen an Banken, Sparkassen und freie Berater, Schadensersatzansprüche wegen des Kick-Back-Charakters solcher Verfahren geltend zu machen. Lesen Sie dazu mehr in der Pressemitteilung Rückvergütungen in Bankenkreisen.

 
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