Erneute Grundsatzentscheidung zugunsten von Privatanlegern
Mit Leitsatzentscheidung III ZR 108/22 vom 2.3.2023 hat der Bundesgerichtshof weitere Grundlagen gelegt für Privatanleger in Investmentfonds, die gegen ihre unfaire Belastung mit sogenannten Ausgabeaufschlägen und Vertriebsentgeltanteilen in Kostenpauschalen aktiv werden wollen. Es liegt damit das nächste höchstrichterliche und deshalb bedeutende Urteil in einer Reihe von Prozessen vor, die auf Anlegerseite ausschließlich Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, führt.
Die in diesen Verfahren beanstandete Praxis von Kapitalverwaltungsge-sellschaften kostete Privatanleger bereits Milliarden für auf sie abgewälzte Kosten, mit denen Fondsverwaltungen den Vertrieb ihrer gegen Vergütung geleisteten Verwaltungsdienste finanzieren.
Informieren Sie sich gern auf der Webseite der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwalt:
Investmentfonds: Leitsatzurteil III ZR 268/20 des Bundesgerichtshofs
Vertriebsentgelte: Unfaire Kostenbelastung der Privatanleger!
Düsseldorf, den 04.04.2023
Jens Graf, Rechtsanwalt
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