Ohne rechtzeitige Maßnahmen verfallen auch erfolgversprechende Schadensersatzansprüche!
Für viele Geschädigte tickt die Zeitbombe: Zum 31.12.2011 drohen Schadensersatzansprüche aus Sachverhalten von 2001 und früher zu verjähren, selbst wenn die Betroffenen nicht um die zahlreichen Möglichkeiten wissen, die sie haben, erfolgversprechend Schadensersatzansprüche insbesondere gegen beratende Kreditinstitute geltend zu machen. Mit Wirkung zum 01.01.2001 hat der Gesetzgeber durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche, wie sie unsere Mandanten typischerweise haben, drastisch verkürzt.
Einige Anmerkungen zum Thema „absolute Verjährung“ haben wir in der Rubrik „Schwerpunkte“ eingestellt.
Wer bisher noch zögerte, etwas zu unternehmen, sollte, wenn er zu den zahlreichen Geschädigten gehört, die auf Empfehlung von Banken, Sparkassen, ihnen nahestehenden Beratungsunternehmen oder freien Beratern Anlagen gezeichnet haben, Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Die Kanzlei Jens Graf, Rechtsanwälte, Düsseldorf, steht Geschädigten gern für eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.