Wahrung der Interessen der Anleihe - Gläubiger
Beachten Sie bitte auch die aktuelle Pressemitteilung zum Thema.
Wie verschiedenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, soll die Laufzeit der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN: A1H3J6 / ISIN: DE000A1H3J67, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 52,4 Mio. Euro fällig wäre, um zwei Jahre zu einem reduzierten Coupon von nur noch 5,25 % statt 7,25 % p.a. verlängert werden. Vorgesehen sei eine erstrangige Besicherung durch 50 % der Gesellschafteranteile an der German Pellets GmbH. Die Geschäftsleitung nennt dies optimistisch „Aufwertung“ der Anleihe 2011/2016. Über die Veränderungen soll eine Anleihe - Gläubigerversammlung am 10.02.2016 entscheiden.
Bereits in den letzten Tagen waren die Notierungen rapide bis auf einen Tiefstwert von 28 % am 25.01.2016 gefallen. Die Geschäftsleitung hatte begleitend für diese Entwicklung zunächst u. a. lediglich ein negatives Presseecho verantwortlich gemacht. Mit konkreteren Angaben ist man offensichtlich erst am 25.01.2016 an die Öffentlichkeit getreten. Auch die Unternehmensanleihen 2013/18 A1TNAP 2018, Kupon 7,25 % p.a. und 2014/19 A13R5N 2019, Kupon 7,25 % p.a., sowie der Genussschein A141BE, Zinssatz 8,00 % p.a., verzeichnen aktuell heftige Kursabschläge aufgrund verloren gegangenen Anlegervertrauens.
Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, begleitet besorgte Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für sich anbietende Schritte geben zu können. Die Anleihegläubiger haben grundsätzlich Anspruch auf Erfüllung der Versprechungen und Zusagen, die ihnen gemacht wurden und sollten diese Rechte nicht ohne Not aufgeben. Nur wenn sie mit der erforderlichen Mehrheit darauf verzichten, müssen sie Einbußen hinnehmen. Eine besonders starke Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommt, die Erstzeichner der Anleihe, selbst wenn sie sie mittlerweile unter Inkaufnahme erheblicher Kursabschläge veräußert haben sollten. Bei einem Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch mitübertragen.
Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, steht für die Vertretung von Anlegern auch bei der anstehenden Anleihe - Gläubigerversammlung zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen Verfahrensstadium zu bündeln. Sollte das hohe Quorum von 50%, das bei der ersten Versammlung der Anleger erforderlich wäre, nicht erreicht werden, käme es vermutlich frühestens zwei Wochen später zu einem zweiten Zusammentreffen, bei dem 25% Anwesenheitsquote auch für einschneidende Beschlüsse ausreichen würden.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Senden Sie uns unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - erwerbs erhalten haben. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den wir gern vorab mit der Versicherung abklären.
Die Informationen, die wir den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Eine zusätzliche Empfehlung in diesem Zusammenhang: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre weiteren Geldanlagen, wie Fondsbeteiligungen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds, kritisch auf ihren bisherigen Verlauf und die Zukunftserwartungen zu überprüfen und orientieren sich dabei gern an den Beispielen für eine erfolgreiche Vermögenswiederherstellung auf der Hompage der Kanzlei. Sollten Sie in einschlägigen Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit wir Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.
Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.