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German Pellets Gläubigerversammlung am 10.02.2016

05.02.2016

"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde"

Unmittelbar nach dem Aufruf zur Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN A1H3J6, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 52,4 Mio. Euro fällig wäre, und dem Bekanntwerden des Vorhabens der Schuldnerin einer Verlängerung zu einem reduzierten Zinscoupon, meldeten sich mit einem bemerkenswert aufwendigen Werbeauftritt eine namhafte internationale Kanzlei von Rechtsanwälten und Steuerberatern und ein auf finanzwirtschaftliche Restrukturierungen spezialisiertes Beratungshaus als, wie sich später herausstellte, vorgebliche „Helfer in der Not“. In einer von einer Wertpapierhandelsbank verbreiteten Veröffentlichung wurde in ihrem Auftrag zu einer durch „Restrukturierungsberater einer Gruppe von institutionellen Anleihegläubigern“ und einer Schutzgemeinschaft von Kapitalanlegern organisierten Informations-Telefonkonferenz aufgerufen. In deren Verlauf am 01.02.2016 wurde mit umfangreichen Materialien, die zunächst nur den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wurden, ein offensichtlich schauerliches Bild der wirtschaftlichen Situation von German Pellets gezeichnet. Der Anleihemarkt jedenfalls reagierte verstört. Die schon vorher deutlich gefallenen Handelskurse aller Anleihen von German Pellets stürzten um weitere 75 % ins Bodenlose.

Empfohlen wurden den Anleihegläubigern in der Telefonkonferenz als nächste Schritte u. a. die Bestellung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegründet Januar 2016, als gemeinsamer Vertreter der 2011/16 Anleihe und die Mandatierung des Beratungshauses als „Finanzberater der Anleihegläubiger“.

Mandanten, die an der Telefonkonferenz nicht teilgenommen hatten, erhielten zwar auf Anfrage umgehend und mit freundlichen Worten unter Verweis auf Vertraulichkeit das tatsächlich mit einem bedrückenden Zahlenwerk aufwartende Werbematerial, nicht aber eine Antwort auf u. a. die Frage nach der Identität der „institutionellen Anleger“, die sich zur Rettung der Anleiheschuldnerin zusammengefunden haben sollen.

Das ist kein vertrauensbildendes Verhalten im Hinblick auf das offensichtliche Ziel der „geheimen“ Anlegergemeinschaft, weitere Gläubiger der taumelnden German Pellets-Anleihe dazu zu veranlassen, für ihre Wunschkandidaten für einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und ihren zukünftigen „Finanzberater“ zu stimmen.

Oder gibt es die „Gruppe institutioneller und sonstiger Anleger“ gar nicht?

Trifft das Szenario zu, das den Teilnehmern der Telefonkonferenz dargestellt wurde, dürfte es zweifelhaft sein, ob eine wirtschaftliche Gesundung der Unternehmung überhaupt möglich ist. Sollte es, wenn, wie von der Schutzgemeinschaft vorgeschlagen, eine Umstrukturierung der Anleihe zunächst zurückgestellt werden sollte, zu Verhandlungen mit potentiellen neuen Investoren kommen, könnte es sich zudem als kontraproduktiv erweisen, im Rahmen der Werbung für die Erteilung eines Mandats als gemeinsamer Vertreter der Anleger die desolate Lage der Schuldnerin ungefragt detailliert öffentlich gemacht zu haben. Selbstverständlich würde in Verhandlungen über Beteiligungen an einer Sanierung von German Pellets von Dritten auf diese Informationen zurückgegriffen werden. Folge wäre, dass, wenn über die Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleger hinaus auch noch Sanierungsbemühungen erbracht werden sollen, gegen die eigene Argumentation anzukämpfen wäre. Oder würde sie dann als „übertrieben“ relativiert werden?

Ob die enttäuschten Anleger und German Pellets „Hilfe“ von Adressen benötigen, die zuvor mit bemerkenswertem Eifer zur Beschleunigung des Verfalls der Anlage beigetragen haben, darf man wohl bezweifeln. Ohnehin macht die Bestellung eines zu Lasten des Vermögens des Schuldners German Pellets zu honorierenden gemeinsamen Vertreters nur Sinn, wenn damit nicht lediglich Masse „verpulvert“ wird. Warum Anleihegläubiger, die grundsätzlich keine Möglichkeit haben, auf den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin Einfluss zu nehmen, einen „Finanzberater“ mandatieren sollen, erschließt sich dem Betrachter nicht. Der Gesetzgeber hat die Honorierung dieses „Dienstleisters“ durch die Anleiheschuldnerin nicht vorgesehen.

Die zur Abstimmung aufgerufenen Anleger werden sich also überlegen, ob sie einen gemeinsamen Vertreter und einen „Finanzberater“ wirklich benötigen und, wenn ja, ob sie ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen Adressen entgegenbringen sollten, die zuerst ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil in den Vordergrund gestellt und damit den Anlegern möglicherweise weiteren wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben könnten.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte wird in der Anlegerversammlung als Vertreter ihrer Mandantschaft zugegen sein. In der gegenwärtigen Situation würde, sollte es zu einer Abstimmung auch über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters kommen, gegen die bisher aufgetretenen Kandidaten gestimmt werden.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Düsseldorf, den 05.02.2016

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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