Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Gesellschafterversammlung VIP Medienfonds 4 am 13.12.2007

19.12.2007

Auszüge aus dem Bericht und der Stellungnahme für die Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte:

Aus der für den Bericht benutzten Grafik ergab sich als „Real - Case“, d. h. dem aus Sicht der Geschäftsführung wahrscheinlichen Verlauf zum Ende des Fonds im Jahre 2014, bei Fortsetzung des Fonds und weiterhin erfreulicher Geschäftsentwicklung ein Rückfluss von € 151,44 Millionen. Dem steht der eigenfinanzierte Anteil gegenüber in Höhe von € 212,97 Millionen, zu dem noch das Agio zu addieren ist in Höhe von 5%, € 19,54 Millionen, insgesamt € 232,51 Millionen. Dies führt zu einer negativen Differenz in Höhe von € 81,7 Millionen. Auf die Frage von Rechtsanwalt Jens Graf, ob dieses ernüchternde Ergebnis aufgrund besonderer, nicht vorhersehbarer Ereignisse eingetreten sei oder es sich um den planmäßigen Verlauf der Fondsgesellschaft handele, antwortete Riedel, dass er von einem prospektgemäßen Verlauf nach Plan ausgehe und ihm Sonderbewegungen, die auf nicht vorhersehbare Weise zu diesem Ergebnis geführt hätten, nicht bekannt seien. Auch hier erweist sich damit einmal mehr, dass solche Fonds, wenn überhaupt, den von vornherein projektierten Verlust nur dadurch erträglich machen, dass der Anleger aus einer Steuerverschiebung tatsächlich einen wirtschaftlichen Erfolg erlangt. In der gegenwärtigen Situation ist das weder für den Fonds VIP 4, noch für VIP 3 zu erwarten.

Mit zum Teil überwältigender Mehrheit wurde ein neuer Beirat gewählt. Ersichtlich entgegen der Erwartungen der Geschäftsleitung stimmte die Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Gesellschafter auch für das Unterbleiben bestimmter Neuinvestitionen. Die ablehnende Haltung der Gesellschafter und damit des Geschäftsführers wurde von ihm nach seinen Angaben sogleich den betroffenen Geschäftspartnern und der HypoVereinsbank mitgeteilt. Diese habe darauf erklärt, sie „breche“ die Schuldübernahme. Es stellte sich in der Folge heraus, dass die HVB die Auffassung vertreten soll, aus dem Vertragswerk mit der Fondsgesellschaft ergebe sich, dass bereits die Bereitschaft, die Schuldübernahme auch auf Ersatzinvestitionen zu erstrecken, ein Entgegenkommen des Kreditinstitutes gewesen sei, zu dem keine Veranlassung mehr bestehe, wenn Neuinvestitionen nicht umgehend, jedenfalls aber noch innerhalb des Kalenderjahres des Abbruchs von Filmvorhaben, erfolgten. Diese Bedingungen seien nicht mehr gegeben, wenn es nicht noch im Jahre 2007 zur Wiederanlage der Gelder käme.

Im Anschluss an eine Pause beschloss die Versammlung, die Geschäftsführung und den neuen Beirat zu beauftragen, am folgenden Morgen das Gespräch mit der HypoVereinsbank zu suchen. Sollte das nicht zum Erfolg führen, sollte der Beirat nach umfassender Unterrichtung durch die Geschäftsführung stellvertretend für die Gesellschafter die Frage der Neuinvestition beurteilen. Der Geschäftsführer Riedel erklärte sich bereit, seine Neuentscheidung vom Votum des neuen Betriebsrates anhängig zu machen.

Rechtsanwalt Jens Graf hatte in einem Wortbeitrag in der Aussprache die Geschäftsführung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es allein ihre Aufgabe sei, über die Frage der Neuinvestition zu entscheiden, so dass die Abstimmung über die aus dem Gesellschafterkreis propagierte Infragestellung dieses Vorgehens lediglich eine Motivationserforschung sein könne, von der das Geschäftsführerhandeln nicht abhängig gemacht werden dürfe.

Eine „offizielle“ Stellungnahme der HVB konnte auch am Folgetag nicht erreicht werden. Es blieb im Dunkeln, ob es sich bei der Reaktion um eine geplante und vorhersehbare Maßnahme handelte, oder die Geschäftsführung tatsächlich nur von einer Unmutsäußerung des entsprechenden Geschäftspartners auf Bankenseite berichtete. Im Nachhinein bemerkenswert war, dass angesichts der bereits vorgerückten Stunde nach Ende der Geschäftszeit der Bank zu diesem Thema noch ein Gesprächspartner anzutreffen war.

Die Geschäftsführung berichtete ferner, dass sie aufgrund des Auftrages der letzten Gesellschafterversammlung an die Geschäftsführung Kontakt aufgenommen habe mit potentiellen Investoren. Insgesamt vier Adressen seien ernsthaft interessiert, den Gesellschaftern Anteile abzunehmen.

Während drei Interessenten für die Abgabe von Angeboten noch Zeit benötigten, gebe es einen argentinischen Investor, der für seine Finanzkraft bekannt und als strategischer Partner anzusehen sei mit dem Interesse an einer Fortführung des Geschäftes und letztendlich einer möglichst wertbringenden Verwertung der Filmbibliothek. Es habe bereits unter Wahrung der Vertrauensgrundsätze der Gesellschafter und des Interessenten eine Bewertung des Fonds stattgefunden. Das Angebot laute im Wesentlichen, die Geschäftsanteile gegen Zahlung von 18% des jeweiligen Kommanditkapitals zu erwerben. Sollte sich mehr als die Hälfte der Gesellschafter zu einer Veräußerung an diesen Interessenten entschließen, wäre er bereit, noch einmal 5% draufzulegen. Erwartet werde vom Verkäufer die Zusicherung, dass er mit der HypoVereinsbank keine separate Einigung erzielt habe. Für den Fall des Überschreitens einer gewissen Gewinnschwelle sei die Gewährung eines Besserungsscheines in Höhe von 40% am „Übererlös“ vorgesehen. Ein schriftliches Angebot sollte den Gesellschaftern noch vor Weihnachten zugehen.

Bewertung:

Die Neubesetzung des Beirates ist auch aus Sicht der Geschädigten Anleger grundsätzlich eine begrüßenswerte Entwicklung. Die neuen Mitglieder stammen aus dem Anlegerkreis und sind alle selbst Gesellschafter des Fonds. Insoweit ist die Gesellschafterversammlung erfreulich verlaufen.

Was die Einmischung in die Geschäftsführung angeht mit dem Versuch, die Neuinvestition von durch abgebrochene Filmvorhaben freigewordenen Geldern zu verhindern, sind sowohl der Verlauf der Gesellschafterversammlung, als auch ihr Ergebnis unbefriedigend. Durch die Bereitschaft, auf ein konstruiertes Votum von Gesellschaftern ohne rechtliche Verpflichtung einzugehen, hat der neue Geschäftsführer regelrecht zu einem „Umsturz“ eingeladen. Es wäre an ihm gewesen, der Gesellschafterversammlung klarzumachen, dass er sich von einem Abstimmungsergebnis nicht würde beeinflussen lassen. Folgen haben könnte die Reaktion der HypoVereinsbank im Hinblick auf die davon unmittelbar betroffenen Geschäftsvorfälle des Jahres 2007. Die Geschäftsführung selber stellte einen vermutlichen Verlust in Höhe von € 9,0 Mio bis € 18,0 Mio in den Raum, ohne diese Zahlen jedoch in irgendeiner Form nachvollziehbar herleiten zu können.

Aus der Sicht unserer Mandanten ist die Entwicklung ärgerlich, aber nur von zweitrangiger Bedeutung, als mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche auch die Übernahme der Fondsbeteiligung durch die beratenden Banken angestrebt wird. Sollte es zu einer Beeinträchtigung des Ergebnisses des Fonds kommen, ginge dies letzten Endes im Rahmen des Vollzugs von Schadensersatzansprüchen zu Lasten des beratenden Kreditinstitutes oder sonstigen Beratern.

Das nunmehr mit erheblicher Verspätung angekündigte „Übernahmeangebot“ ist die erwartete Enttäuschung. Bezogen auf einen Gesellschaftsanteil von € 100.000,- zuzüglich Agio soll auf einen Eigenkapitalanteil und das Agio von € 59.500,- eine Zahlung erfolgen in Höhe von lediglich € 18.000,-, d. h. nicht einmal 18% auf die Gesamtinvestition und lediglich etwas über 30% auf Eigenkapital und Agio. Angesichts des „natürlichen“ Bestrebens eines Investors, Gewinn zu machen, sowie unter Berücksichtigung des „planmäßig“ negativen Verlaufs der Beteiligung muss davon ausgegangen werden, dass dieser Vorschlag noch erheblich unter dem derzeitigen, bereits eine große Enttäuschung darstellenden „inneren“ Wert, den die Fondsbeteiligung für den einzelnen Gesellschafter darstellt, liegt. Damit ist den Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte von der Annahme dieses Angebots schon aus wirtschaftlichen Gründen abzuraten. Es kann nicht von einem „abgezinsten Barwert“ die Rede sein, der durch bloße Wiederanlage gegen Ende der Laufzeit zu einem Rückfluss ohne Verlust führen würde, einmal davon abgesehen, dass die Verpflichtung gegenüber der kreditgebenden Bank, der HypoVereinsbank, von dem Investor vermutlich nicht übernommen werden würde. Die Geschäftsführung machte dazu keine Angaben. Ob die weiteren drei Angebote, mit denen bald zu rechnen sein soll, bessere Konditionen versprechen, bleibt abzuwarten.

Der Verlauf der Gesellschafterversammlung unterstrich eindrücklich, dass die vernünftigste Entscheidung ist, vollumfänglich Schadensersatzansprüche geltend zu machen bei den beratenden Banken und sonstigen Adressen, soweit sie von der Bonität her in Frage kommen.

 
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