Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Informationspool Medienfonds vereinbart

23.05.2007

Im Interesse unserer Mandanten haben wir mit drei weiteren Rechtsanwaltskanzleien einen Informationspool VIP - Medienfonds vereinbart. Wir beobachten im Rahmen dieser Zusammenarbeit laufend den Strafprozess gegen den Initiator Schmid vor dem Landgericht in München, tauschen uns auf der Tatsachenebene aus und diskutieren rechtliche Fragen.

An der Unabhängigkeit bei der Vertretung unserer Mandantschaft ändert sich dadurch nichts. Auch bleibt selbstverständlich das Mandatsgeheimnis gewahrt, wie wir bei der rechtlichen Einschätzung der Situation, die sich hinsichtlich der Schwerpunktsetzung der Argumente von der Betrachtungsweise der anderen Kanzleien unterscheidet, bleiben werden.

Da unsere Mandanten von dieser Vorgehensweise nur Vorteile haben, haben wir es für angezeigt gehalten, einer Bekanntmachung der Zusammenarbeit in den Kreisen der VIP-Anleger zuzustimmen. Die Geschädigten, die bisher noch nicht rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, werden dadurch darauf aufmerksam, dass es Alternativen gibt.

Was die Haltung angeht zu den Versuchen, die Fondsverwaltungen auszutauschen, bleibt es bei unserer Einschätzung. Wir wollen und können unseren Mandanten nicht raten, sich daran aktiv zu beteiligen. Aus unserer Sicht sollte das Bestreben im Vordergrund stehen, sich auf dem Wege des Schadensersatzes von den Fondsbeteiligungen so bald wie möglich zu trennen. Das beinhaltet das Unterlassen jeglicher Aktivitäten, die den mißverständlichen Eindruck vermitteln könnten, man verhalte sich widersprüchlich zu dem Trennungswunsch, indem man Gesellschafterfunktionen aktiv ausübt. Da keine Not besteht, etwas zu veranlassen, sollte man sich passiv verhalten, d. h. nichts unternehmen, was zu einer Veränderung der Gesellschaften führen könnte.
 

 
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