Bundesgerichtshof weist Commerzbank in die Schranken
Lesen Sie unsere Pressemitteilung: Der Bundesgerichtshof hat das von der Fachwelt mit Spannung erwartete Signal gegeben. Die noch andauernden VIP-Prozesse dürften damit vor dem Abschluss zugunsten der Anleger stehen, die sich von dem Rummel um angeblich vorteilhafte Vergleichsabschlüsse nicht haben verwirren lassen. Die Mandanten unserer Kanzlei haben von diesen Angeboten überwiegend keinen Gebrauch gemacht.
Wir sehen in dem Beschluss eine Bestätigung unserer Prozesstaktik nicht nur in den VIP-Verfahren, sondern in den vielen Fällen unserer Mandanten, die wir gegen Falschberatungen vor Anlagen insbesondere in geschlossenen Fondskonstruktionen führen.
Wer mit bei Banken und Sparkassen getätigten Anlagen nicht zufrieden ist, sollte nicht länger zögern, etwas zu unternehmen, vor allem, wenn der Anlageentschluss auf Beratungen oder ähnliche Ereignisse im Jahre 2001 oder früher zurückgeht. Mit Ablauf des 31.12.2011 werden alle Ansprüche verjähren, - unabhängig vom Kenntnisstand des jeweiligen Geschädigten. Es ist offensichtlich, dass die Kreditwirtschaft dieses Datum herbeisehnt. Jeder Geschädigte, der davon betroffen sein könnte, ist gut beraten, so früh wie möglich einen tatsächlich erfahrenen Rechtsanwalt anzusprechen, um noch ein Mandat erteilen zu können. Gegen Ende 2011 wird der Andrang voraussichtlich so groß sein, dass die Gefahr besteht, nicht allen Wünschen nach Vertretung gerecht werden zu können.
Informieren sie sich gern auf unserer Seite über die Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Darstellungen sind nur beispielhaft. Es würde den Rahmen sprengen, wenn wir alle Anlagen ansprechen würden, die für ein erfolgreiches Vorgehen in Frage kommen. Die Beispiele lassen sich auf nahezu alle „Verlustbringer“ übertragen, wie insbesondere Fondsanlagen, die auf die Empfehlung eines Kreditinstituts zurückgehen.
Rufen Sie uns gern an, wenn sie Fragen haben oder nehmen auf eine andere Art und Weise mit uns Kontakt auf.