Das Mittel der Wahl: Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen
FONDS professionell ONLINE berichtet am 20.01.2015 unter der Überschrift Franken-Kredite: Geschlossene Fonds geraten unter Druck am Beispiel des CFB-Fonds 159 „Eschborn Plaza“ über die Folgen der Wechselkursexplosion des Schweizer Franken für Fonds mit Fremdwährungskrediten.
Der Autor des informativen Artikels erwartet, dass die finanzierenden Banken erneut Forderungen stellen werden. Er rechnet mit der Auflage weiterer Sondertilgungen und dem Verlangen nach Verstärkung von Sicherheiten. Wie schon in der Vergangenheit wird dies die in den Beratungen oft in den Vordergrund gestellten Renditeaussichten weiter trüben. Es wäre keine Überraschung, wenn der eine oder andere Fonds, der die letzten Krisen so eben „überlebt“ hat, jetzt am Ende wäre.
Neben dem CFB-Fonds 159 werden noch Fonds von den Initiatoren König & Cie., Wölbern, Lloyd-Fonds und MPC Capital genannt.
Es bleibt für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.
Informieren Sie sich auf unserer Homepage an einem Beispiel aus unserer Praxis über Ihre Möglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gern unverbindlich auch telefonisch Kontakt auf. Wir können oft schon in einem kurzen Gespräch aufzeigen, wie Sie sich erfolgreich von fehlgeschlagenen Investitionen lösen können. Möglichkeiten bestehen nicht nur für Immobilienfondsanleger. Die Empfehlung, Schadensersatzansprüche entschlossen in Angriff zu nehmen, ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.