Ein Abgrund von Vermögensvernichtung tut sich auf
Die Anfragen enttäuschter Anleger in den Container - Direktinvestments P & R aus Grünwald häufen sich. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität. Rund 1,6 Mio. Verkäufen an etwa 54.000 Anleger steht nach einem Bericht des Branchendienstes kapital - markt intern (k-mi) vom 18.05.2018, der auf Erkenntnisse aus dem Insolvenzverfahren verweist, nur eine Containerflotte von ca. 0,6 Mio. gegenüber. Diese enorme Bestandsdifferenz habe sich über Jahre hinweg aufgebaut und sei schon 2010 signifikant gewesen. Seit den 90er Jahren habe k-mi vor der fehlenden Transparenz bei den langjährig positiven Darstellungen der Geschäftsverläufe der diversen P & R - Unternehmen gewarnt. Nach anderen Marktbeobachtern sollen sich selbst den Daten und Unterlagen, die die Verantwortlichen von P & R immerhin veröffentlichten, schon seit geraumer Zeit Ungereimtheiten entnehmen lassen. Eine über Jahre fehlende Transparenz, die jede Angabe zu Unternehmenserfolgen als bloße Behauptung entwertet und erkennbare Auffälligkeiten im Geschäftsverlauf hätten bei einer mit branchentypischem Sachverstand durchgeführten Plausibilitätsprüfung, wie sie jeder Anlageberater schuldet, möglicherweise erkannt werden müssen. In so einem Umfeld bieten sich uns als einschlägig erfahrenen Rechtsanwälten oft Anknüpfungspunkte für Schadensersatzforderungen unserer Mandantschaft.
Deshalb findet, wer sich nicht allein mit der Aussicht auf den ungewissen Erfolg eines vermutlich zudem langwierigen Insolvenzverfahrens vertrösten lassen will, auf unserer Homepage eine Reihe von vergleichbaren Fällen und Empfehlungen, etwa unter "Grundsätzliches ...". Für zahlreiche Mandanten macht unsere Kanzlei bereits erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend, betreibt die Rückabwicklung diverser Beteiligungen und sonstiger Anlagen und berät bei der Abwehr von Rückforderungen von Ausschüttungen und Nachschussforderungen. Die Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen sind erfreulich oft überdurchschnittlich gut. Denn beim Vertrieb solcher Investitionen handelt es sich überwiegend schon wegen verheimlichter Interessengegensätze (Stichwort "Rückvergütungen") um den „klassischen Fall“ einer Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Freie Berater schulden zudem Schadensersatz, wenn sie z. B. nicht vor erkennbaren Risiken, wie oben erwähnt, gewarnt und wegen mangelhafter Plausibilitätsprüfungen fehlerhafte Empfehlungen gegeben haben.
Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre das Investment nie getätigt worden. Es ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Eventuelle Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Beteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Sie sind gern eingeladen, sich von uns unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Investition in P & R Container bestehen, Schadensersatz zu erlangen und, sollte es doch dazu kommen, unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Senden Sie uns unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Investments erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Vertragsunterlagen, Annahmebestätigung der Verwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut oder der sonstige Berater die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Investition tätigte, sollte uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den wir gern vorab mit der Versicherung abklären.
Die Informationen, die wir den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fonds - und sonstigen Anlagen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit wir Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können. Auch gut laufende Anlagen bieten oft noch Verbesserungspotential.
Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.
Düsseldorf, den 23.05.2018
Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de
Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihren zentral gelegenen Büroräumen in Düsseldorf gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".