Statt Sammelklage und Musterverfahren: Vorteil Individualprozess
Ein für den 10. Februar 2021 vor Gericht angesetzter Verhandlungstermin u. a. gegen EY ist kurzfristig wegen Corona aufgehoben worden. Der grundsätzliche Zeitvorteil individuellen Vorgehens gegenüber Sammlungsbewegungen ist offensichtlich.
Einsammelklagen haben oft noch nicht einmal begonnen, bevor in den seit dem 6.7.2020 eingereichten Klagen unserer Kanzlei schon Erfolge möglich gewesen wären. Auch unsere neuen Mandanten können ihre individuelle Taktik schon auf konkreten Verteidigungsvortrag in Wirecard - Prozessen ausrichten, während andernorts noch darüber spekuliert wird.
Erneut ist Geschädigten also zu individuellen Aktivitäten zu raten. Nehmen sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns gern Ihre Fragen. Ohne Massenabfertigung bieten wir unserer Mandantschaft einen persönlichen, nur auf ihren Fall konzentrierten Service, der auch die Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen umfasst. Offerten für Prozessfinanzierungen werden an Interessenten weitergeleitet.
Düsseldorf, den 14.02.2021
Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet der Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 30 jährigen Erfahrung widmet sich die renommierte Kanzlei mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".
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