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Urteile im Strafverfahren um VIP-Filmfonds

13.11.2007

Nach Berichten auf den Internetseiten von manager - magazin, Handelsblatt und Financial Times Deutschland hat das Landgericht München am 13.11.2007 im VIP 3 Steuerstrafverfahren Urteile gesprochen. Der VIP - Filmfondsinitiator Andreas Schmid soll wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden sein. Der Angeklagte Andreas Grosch erhielt danach zwei Jahre auf Bewährung sowie die Auflage einer Geldbuße.

Diese Entwicklung dürfte ein weiterer Hinweis darauf sein, dass das steuerliche Konzept, das unseren Mandanten bei der Anlage in den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 präsentiert worden ist, nicht tragfähig war und letzten Endes auf Dauer nicht zu den versprochenen steuerlichen Vorteilen führen wird.

Der Ausgang des Strafverfahrens sollte den Anlegern, die sich bisher nicht zu einem Vorgehen insbesondere gegen die beratenden Banken entschließen konnten, zu denken geben. Die von den Fondsverwaltungen und einigen anderen Adressen geschürte Hoffnung, die steuerliche Situation der Filmfonds werde sich doch noch zum Guten wenden, rückt damit einen weiteren Schritt in die Ferne, nachdem das Finanzgericht München die Aussetzung des Vollzugs der geänderten Grundlagenbescheide bereits abgelehnt hat.

Wir empfehlen unseren Mandanten, Banken, Sparkassen und freie Berater, die zur Anlage in den Medienfonds VIP 3 und 4 geraten haben, auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Die Entwicklung im Steuerstrafverfahren unterstreicht, wie wichtig ein rechtzeitiges Vorgehen mit diesem Ziel ist. Wer bisher noch nichts unternommen hat, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollte nicht länger zögern und sich unmittelbar an einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf, wenn Sie Fragen haben. Über das Thema VIP Medienfonds finden Sie Informationen an verschiedenen Stellen auf der Homepage der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte.

 
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