Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Göttinger Gruppe, Securenta

08.06.2007

Angesichts der nicht durchschaubaren witschaftlichen Situation der Göttinger Gruppe, der Securenta und des Vertriebs dieser "Anlagen" möchten wir uns derzeit nicht der Kollegenschaft anschließen, die unaufgefordert Bereitschaft zur Annahme von Mandaten signalisiert und vereinzelt nicht zu erfüllende Hoffnungen weckt.

Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet sein wird, was noch zu geschehen hätte, wird zu erwägen sein, Forderungen anzumelden. In erster Linie wird es für die Betroffenen darum gehen müssen, weitere Zahlungen oder Nachforderungen zu vermeiden. Ob darüber hinaus verteilungsfähige Masse vorgefunden wird, wird sich noch zu erweisen haben. Angesichts der  Vielzahl von möglichen Anspruchstellern ist es nicht unwahrscheinlich, dass selbst dann nennenswerte Quoten nicht erzielt werden können.

Wer die Anlage über einen Berater/Vermittler getätigt hat, sollte prüfen, ob er dort Schadensersatz erlangen kann und ein Anspruch wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Beantwortung dieser Frage wird vom Einzelfall abhängen und kein Fall sein für ein Sammelverfahren.

In unserer Verantwortung als Organ der Rechtspflege stehen wir Geschädigten zu einem Gespräch zur Verfügung. Wir werden die Entwicklung beobachten. Wenn wir den Eindruck gewinnen, Geschädigten wirksam helfen zu können, werden wir das hier bekannt machen. 

 
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