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Gesellschaft CIT Management GmbH Verurteilt

04.05.2004

Das Landgericht Düsseldorf hat den früheren geschäftsführenden Gesellschafter einer Firma CIT Management GmbH, die sich mit der „Vermittlung eines Brokereinzelkontos zum Zwecke der Durchführung von Options- und Futuresgeschäften“ befasste, wegen des einem Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte entstandenen Schadens persönlich zum Schadensersatz verurteilt.

Es folgte dabei den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Organe von Vermittlungsunternehmungen, die in der Regel typischerweise unerfahrene Personen unaufgefordert anrufen und zu solchen „Geschäftsabschlüssen“ verleiten, für die von ihnen zu verantwortende nicht ausreichende vorvertragliche Aufklärung über insbesondere anbieterspezifische Risikoerhöhungen persönlich einzustehen haben.

Die Schadensersatzverpflichtung bejahte das Gericht, obwohl die Firma CIT Management GmbH der Kundschaft neben Einzelgebühren für jeden Trade lediglich „Gebühren und Kosten“ in Höhe von pauschal 7,5 % jeder Kundeneinzahlung in Rechnung stellte. Bis vor Kurzem war es üblich, dass die sog. „Warenterminbranche“ solche Gebühren in zweistelligen Prozentbeträgen abzog.

Auch hat sich das Landgericht nicht davon täuschen lassen, dass der Kläger sich verleiten ließ, eine „hohe Spekulationsbereitschaft“ zu erklären und dazu in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zutreffend festgestellt, dass ein Anleger auch bei hoher Risikobereitschaft aufklärungsbedürftig in Bezug auf solche Tatsachen ist, die einen Gewinn praktisch ausschließen oder die Chance hierzu drastisch verringern.

Düsseldorf, den 04. Mai 2004

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