Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Veröffentlichungen

 

VIP 3 und 4: Vor der Gesellschafterversammlung

20.03.2007

Im Umfeld der VIP 3 und 4 Anleger überschlagen sich im Vorfeld der Gesellschafterversammlungen die Ereignisse. Die Flut unerbetener Zuschriften von Detektiven, angeblichen Mitgesellschaftern mit Drang zur Initiative und Rechtsanwälten, die zur Auswechslung der Geschäftsführung der Filmfonds aufrufen, veranlasst zu einer zur Mäßigung mahnenden Stellungnahme.

Wer Schadensersatzansprüche verfolgt, will die Fondsbeteiligungen auf seinen Anspruchsgegner abwälzen. Wird die Zug-um-Zug zu übertragende Beteiligung vorher entwertet, wachsen in gleichem Maße dem Anspruchsgegner daraus Einwendungen gegen seine Inanspruchnahme zu. Wer sich an solchen Maßnahmen beteiligt, ohne dass ein Vorteil entsteht oder zwingende Notwendigkeiten im Interesse der Gesellschaft gerade dieses Handeln erforderlich machen, könnte riskieren, seine und die Interessen anderer Anleger aufs Spiel zu setzen.

An unsere Mandanten, aber auch alle anderen Geschädigten, geht deshalb der Rat, sich durch auch der Kundenakquise dienende Aktionen nicht verunsichern zu lassen. Es besteht soweit ersichtlich derzeit keine Not, über eine Auswechslung der Geschäftsführung oder andere Maßnahmen nachzudenken oder sie zu fördern. Wer sich aktiv an solchen Vorhaben beteiligt, riskiert nicht auszuschließen seinen eigenen Schadensersatzanspruch. Verlieren die Fondsbeteiligungen insbesondere an Wert, könnte das als Mitverschulden angesehen werden.

Das Ziel sollte sein, unter Konzentration aller Kräfte von geeigneten Adressen aufgrund ausreichend Erfolg versprechender Situationen Schadensersatz zu verlangen, um sich von den unter den heutigen Gegebenheiten nicht gewollten Fondsbeteiligungen möglichst ohne wirtschaftliche Einbußen zu trennen. Wer sich stattdessen nicht unausweichlich erforderlichen Aktionen anschließt, riskiert nicht nur seinen eigenen Erfolg, sondern erschwert das Vorgehen aller besonnen Handelnder. Deshalb ist es dringend angezeigt, zum Zwecke der Meinungsbildung unter den Gesellschaftern die anstehenden Gesellschafterversammlungen wahrzunehmen oder sich durch den Bevollmächtigten seines Vertrauens vertreten zu lassen.

Nicht nur dazu empfiehlt es sich weiterhin unbedingt, unabhängige, fachlich versierte Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, wie sie die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, ihren Mandanten gewährleistet.

Düsseldorf, den 20.03.2007

Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
in Kürze: www.jensgrafrechtsanwaelte.de

Verantwortlich und Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf