Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Veröffentlichungen

 

Musterklage gegen DaimlerChrysler AG

15.02.2007

Gemäß Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15.02.2007 hatte die von ihm als bundesweit erstes Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bezeichnete Musterklage gegen die DaimlerChrysler AG keinen Erfolg.

Nach den kurzen Hinweisen auf die Begründung dieser Entscheidung wurde darauf abgestellt, dass zukunftsbezogene Informationen, wie die Tatsache der Verständigung zwischen einem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden, in einer zukünftigen Aufsichtsratssitzung das vorzeitige Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden vorzuschlagen, erst dann als nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu veröffentlichende Insiderinformation anzusehen sind, wenn eine hinreichende Eintrittswahrscheinlichkeit für diesen Verlauf angenommen werden kann. Nach der Überzeugung des 9. Zivilsenats des Stuttgarter Gerichts war in diesem Verfahren der Ausgang der Beschlussfassung in der Aufsichtsratssitzung am 28.07.2005 aber offen und hätte schon auf Widerspruch eines einzigen Mitglieds des Aufsichtsrates hin eine Beschlussfassung zu diesem nicht auf der Tagesordnung enthaltenen Gegenstand unterbleiben müssen. Deshalb habe eine zu veröffentlichende Insidertatsache erst mit der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat vorgelegen und nicht früher, wie vom Musterkläger geltend gemacht.

Die Fachwelt harrt mit Interesse der Veröffentlichung des vollständigen Textes der Entscheidung. Es ist abzusehen, dass sie von den verschiedenen Lagern kontrovers diskutiert werden wird. Ob das KapMuG den Anlegerschutz voran bringt, ist weiter offen.

Düsseldorf, den 15.02.2007

Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf