Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Anlage - Flop Beteiligungsgesellschaften CPO Nordamerika – Schiffe

02.05.2016

Flop - Beteiligung Vollcontainerschiffe

Die Anfragen enttäuschter Anleger in den den Schiffsfonds

 

Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika – Schiffe 1 mbH & Co. KG und

Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika – Schiffe 2 mbH & Co. KG

 

häufen sich. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität. Der Zweitmarkt für Fondsbeteiligungen nannte für August und September 2015 nur noch Kurse von 2 % und 3,5 %.

Wer das nicht länger hinnehmen und sich nicht weiter vertrösten lassen will, findet auf unserer Homepage eine Reihe von vergleichbaren Fällen und auch hier geltenden Empfehlungen, etwa unter "Grundsätzliches ..." zum Thema Schadensersatz. Für zahlreiche Mandanten unterschiedlichster Anlagen macht unsere Kanzlei bereits erfolgversprechende Schadenersatzansprüche geltend, betreibt die Rückabwicklung diverser Beteiligungen und berät bei der Abwehr von Rückforderungen von Ausschüttungen und Nachschussforderungen. Die Aussichten für ein erfolgreiches Vorgehen sind im Regelfall überdurchschnittlich gut. Denn beim Vertrieb solcher Beteiligungen handelt es sich überwiegend schon wegen verheimlichter Interessengegensätze (Stichwort "Rückvergütungen") um den „klassischen Fall“ einer Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse. Es gibt Hinweise auf besonders hohe Provisionen zumindest bei der "Beteiligungsgesellschaft 1", so dass dieses Thema auch gegenüber Freien Beratern ein schlagkräftiges Argument sein dürfte. 

Ein Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Sie sind gern eingeladen, sich unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei der Investition in die Schiffsfonds "CPO Nordamerika" bestehen, Schadensersatz zu erlangen und unberechtigte Forderungen von Fondsverwaltungen und Kreditinstituten abzuwehren:

Senden Sie uns unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der die Empfehlung zur Zeichnung gegeben wurde. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den wir gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die wir den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.

Diese Empfehlung gilt für alle geschlossenen und offenen Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien-, Flugzeug-, Infrastruktur-, Aktien-, Anleihen- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit wir Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Düsseldorf, den 02.05.2016

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail: Jens.Graf@t-online.de
www.vermögensrekonstruktion.de

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmen wir uns mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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