Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit welchem der Klage eines von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vertretenen Mandanten gegen die Firma Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH (IT), Düsseldorf, Geschäftsführer Mario Ohoven, nicht stattgegeben worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen an die Vorinstanz.
Gegenstand des Rechtsstreits waren verlustträchtige Beteiligungen an den von der IT vertriebenen Fonds Welse I und II in Berlin und daraus resultierende Schadensersatzforderungen.
Zentrales Thema der vorangegangenen mündlichen Verhandlung waren u. a. sog. „Innenprovisionen“, die sich die IT neben offen ausgewiesenen Beträgen hatte zahlen lassen. Nach Ansicht der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte war darüber nicht bzw. nicht in ausreichender Art und Weise vorvertraglich aufgeklärt worden.
Sollte der Bundesgerichtshof dies zum Anlass für seine Entscheidung genommen haben, könnten die Auswirkungen für von der Firma Investor- u. Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH enttäuschte Anleger und unzufriedene Kunden von „Vermittlern“ von steuerbegünstigten und sonstigen Beteiligungen und Anlagen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sehr erfreulich sein. Die Vereinbarung solcher nicht offen gelegten Zahlungen dürfte in der Branche weite Verbreitung gefunden haben.
Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte erlaubt sich im Wege der Vorankündigung die Aufmerksamkeit interessierter Kreise auf diese Entscheidung zu lenken. Weitere Angaben machen und eine Einschätzung der aus dem Urteil zu ziehenden Folgerungen werden wir geben können, wenn uns die schriftliche Ausfertigung vorliegt. Sollten unsere Annahmen richtig sein, würden wir dies auch als Ergebnis unserer Anstrengungen werten wollen, dem Thema „verdeckte Innenprovisionen“ in diesem und weiteren Fällen unserer Mandanten die gebührende Aufmerksamkeit der Rechtsprechung zu verschaffen.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, bitten wir höflich um Mitteilung.
Düsseldorf, den 26. Februar 2004
Jens Graf Rechtsanwälte
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