Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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Commerzbank erneut verurteilt

12.05.2014

Rückabwicklung von fehlgeschlagenen Anlagen in Milliardenhöhe

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat ein weiteres Mal die Commerzbank zugunsten von Mandantschaft der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, verurteilt, eine 2002 im Nennwert von € 130.000,- gezeichnete Beteiligung an der SLB LEASING – FONDS GMBH & CO. HERAKLES KG rückabzuwickeln. Die Verurteilung umfasst die Verpflichtung zur Erstattung des Anlagebetrags abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zur Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, wie die Feststellung, Zukunftsschäden ersetzen zu müssen.

Das Landgericht ist der Argumentation der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, gefolgt, wonach die Commerzbank bei Ausspruch der Empfehlung zur Investition in den Fonds nicht vor einem Interessenkonflikt gewarnt hat, in dem sie sich gegenüber ihrer Kundschaft befand. Zur Überzeugung des Gerichts erhielt sie als „Belohnung“ für den herbeigeführten Anlageentschluss eine umsatzabhängige Provision, über die sie den Anleger nicht informiert hat.

Verlauf und Ergebnis des Rechtsstreits zeigen, dass kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgegangenen Fondsanlagen sitzen bleiben muss. Die Verheimlichung von Vertriebsentgelten und den sich aus dieser Praxis ergebenden Interessenkonflikten dürfte im Beratungsalltag lang die Regel gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren Kick Back Vereinbarungen als fragwürdig qualifiziert.

Der Erfolg der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor dem Landgericht Frankfurt a. M. unterstreicht die in vielen Fällen gegenüber beratenden Kreditinstituten ausgezeichneten Erfolgsaussichten. In Milliardenhöhe fehlgegangene Anlagen können rückabgewickelt werden. Je früher sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, umso eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Anleger sollten unbedingt beachten, dass ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen, d. h. sie sie für alle Zukunft verlieren, wenn sie nicht rechtzeitig Maßnahmen einleiten. Auch deshalb empfiehlt sich schnelles Handeln mit kundiger Unterstützung.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf, wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Düsseldorf, den 12.05.2014

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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