Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

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MEDIASTREAM II. Film GmbH & Co. Productions KG

18.02.2011

Rückabwicklung von fehlgegangenen Anlagen in Milliardenhöhe

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Fonds MEDIASTREAM II. Film GmbH & Co. Productions KG übernommen, die sich angesichts eines nicht konzeptionsgemäßen Verlaufs der Anlage geschädigt sehen. Es wurde Klage eingereicht gegen die in Düsseldorf ansässige Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG. Die gegen das beklagte Kreditinstitut erhobenen Vorwürfe beruhen auf typischen Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Medienfonds. Es wurden gleich mehrfach Ansatzpunkte festgestellt, die diese Bewertung unterstreichen.

Immer wieder ist festzustellen, dass Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen typischer Fehler, die ihnen dabei unterlaufen sind, auf Schadensersatz haften. In etlichen Fällen trifft die nämlich Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgegangenen Fondsanlagen sitzen bleiben. In Milliardenhöhe fehlgegangene Anlagen können rückabgewickelt werden.

Je früher sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, umso eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Zu beachten ist bei Anlagen aus 2001 oder früher eine absolute Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2011.

Nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

Düsseldorf, den 18.02.2011

Jens Graf, Rechtsanwalt
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

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