Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Veröffentlichungen

 

Verlustzuweisungen bei Medienfonds

01.04.2009

Aberkennung von Verlustzuweisungen bei Medienfonds führt zu Haftungsrisiken für Banken und Sparkassen in Milliardenhöhe

Immer mehr Anleger nehmen Kreditinstitute für typische Beratungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch


Durch die jüngsten negativen Ereignisse um verschiedene Medienfonds gerät der Fokus der Öffentlichkeit erneut auf die weit verbreiteten „Steuersparanlagen“. Nach verschiedenen Presseberichten soll die Finanzverwaltung den Initiatoren KGAL, Hannover Leasing und LHI Leasing mitgeteilt haben, dass die Verlustzuweisungen sämtlicher Leasing - Medienfonds zusammengestrichen werden. Man erachte die Schuldübernahme der Banken als abstraktes Schuldversprechen. Folge soll sein, dass sich die Verlustzuweisungen auf 10 bis 30 % reduzieren. Bewahrheiten sich die Ankündigungen, stehen Filmfonds mit einem Volumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro und rund 50000 Anlegern im Feuer. Bereits die Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 mussten hohe Rückforderungen von Finanzämtern über sich ergehen lassen.

In vielen Fällen geht der Beitritt zu den Beteiligungsmodellen zurück auf die Beratung durch Banken und Sparkassen, die sie gern ihren besseren Kunden empfahlen. Ohne Steuerspareffekt ist die Rentabilität der Anlagen häufig nicht gegeben. Immer mehr Anleger nehmen Regress für die erlittenen Verluste, die nicht selten ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Banken, Sparkassen und freien Beratern dürften Forderungen in Milliardenhöhe drohen. Die Chancen für deren Durchsetzung stehen gut, wenn die Geschädigten Unterstützung erhalten von einschlägig erfahrenen Rechtsanwälten.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, weist deshalb noch einmal darauf hin, dass auf Empfehlung von beratenden Kreditinstituten oder freien Beratern eingegangene Fondsbeteiligungen in einer beachtlichen Vielzahl von Fällen rückabgewickelt werden können. Ursache dafür sind u. a. typische Beratungsfehler, wie jüngst in einem Fall der Kanzlei gerichtlich festgestellt wurde. Aus Sicht der Kreditwirtschaft waren Medienfonds oft lohnende Produkte. Bei den VIP 3 und VIP 4 Filmfonds etwa konnten Banken, wie die Commerzbank, zwischen 8,25 und 8,72 % vom Nennwert an Provisionen kassieren. Weil in solchen Konstellationen die konkrete Gefahr besteht, dass der Berater nicht mehr nur die Interessen seiner Kundschaft im Auge hat, hält die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gestaltungen für fragwürdig und räumt in vielen Fällen Schadensersatzansprüche ein. Sie führen dazu, dass die Fondsbeteiligungen rückgängig gemacht werden müssen, d. h. die beratende Bank oder Sparkasse das aufgewendete Eigenkapital erstatten, eingegangene Kredite übernehmen, Ersatz für entgangenen Gewinn leisten und eintreten muss, wenn bei Steuernachforderungen von der Finanzverwaltung Zinsen eingefordert werden.

Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Auseinandersetzung. Es ist empfehlenswert, frühzeitig die Weichen zu stellen für eine Inanspruchnahme von Kreditinstituten oder freien Beratern. Sollte die Finanzverwaltung Nachforderungen stellen, werden die Zahlungsfristen kurz sein. Schon mit Einleitung eines Rechtsstreits entsteht der Anspruch auf Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins. Vor diesem Hintergrund kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast eine lohnende Anlage sein.

Düsseldorf, den 01.04.2009

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf