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BGH verschärft Haftung für ungenügende Aufklärung

07.03.2019

Hohe prozessuale Anforderungen an die Darlegungslast von Gründungsgesellschaftern und Treuhandkommanditisten

Mit einem am 8.1.2019 verkündeten Urteil hat der II. Senat des Bundesgerichtshofs die Konturen seiner Anlegerrechtsprechung geschärft. Wie bisher bleiben Gründungsgesellschafter und Treuhandkommanditisten einer Fondsgesellschaft zur Aufklärung verpflichtet. Liegt einem Anleger der Verkaufsprospekt vor Zeichnung der Beteiligung nicht vor und wurde vor einem Beitritt auf eine Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung nicht wirksam verzichtet, haften sie für Aufklärungsfehler auch von Mitarbeitern von Vertriebsunternehmen. Lässt sich deren Mitwirkung nicht feststellen oder unterbleibt die geschuldete Aufklärung durch eigene oder ihnen zurechenbare Handlungen, genügt dies für eine Haftung. Denn entgegen der Ansicht von Instanzgerichten ist keineswegs zu vermuten, dass ein anhand des Prospektes geschulter Vermittler den für eine Aufklärung wesentlichen Prospektinhalt in den von ihm geführten Beratungsgesprächen stets vollständig und zutreffend wiedergibt. Auf Schadensersatz in Anspruch genommene Adressen können sich zukünftig also noch weniger durch bloßes Bestreiten aus der Verantwortung schleichen.

Kapitalanleger sind gern eingeladen, sich von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, unverbindlich und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer Investition bestehen, Schadensersatz zu erlangen und, sollte es doch dazu kommen, unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte uns unverbindlich die seinen Fall betreffenden Unterlagen schicken. Nach deren Sichtung werden wir, für Interessenten ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung des Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat antragen. Deckungsanfragen bei einer Rechtsschutzversicherung erfolgen ebenfalls kostenlos.

Kontaktieren Sie uns also gern oder rufen an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Düsseldorf, den 7.3.2019

Jens Graf, Rechtsanwalt
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Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

 
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