Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Pressemitteilungen

Pressespiegel

Veröffentlichungen

 

Revision der Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH zurückgewiesen

08.09.2003

Mit Beschluss vom 31.07.2003, III ZR 62/02, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und zwei Ihrer „Vertriebsbeauftragten“ gegen eine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.12.2001, 8 U 6/01, u. a. mangels Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zurückgewiesen und damit eine Verurteilung der GmbH und der für sie handelnden Personen zum Schadensersatz eindrucksvoll bestätigt.

Hintergrund des von unserer Kanzlei in den Vorinstanzen mit großem Engagement geführten Rechtsstreites war fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem Filmfonds „Cinerenta“. Die Beteiligung war zum Gegenstand einer Anlageempfehlung gemacht worden, obwohl die Beratungsempfänger damit verbundene steuerliche Vorteile nicht in Anspruch nehmen konnten. Als „... vorsätzliche Fehlinformation über das Risiko der Gesellschaftsbeteiligung ...“ hatte das OLG mit nunmehriger Billigung durch den BGH die Herausstellung der „... wahrheitswidrigen Angaben über die Sicherheit der Kapitalanlage ...“ gewertet, der „... Rückfluss von 77,3% des Zeichnungskapitals nach nur 18 Monaten ...“ sei durch Internationale Versicherungen garantiert.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zieht einen Schlussstrich unter eine langwierige Auseinandersetzung, in der sich die beteiligten Gerichte letztlich nicht von dem angestrengten Bemühen des von dem Präsidenten des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft, Mario Ohoven, geführten Unternehmens und der beiden für es tätigen Personen, die fehlerhaften Beratungsleistungen zu relativieren, haben beeindrucken lassen. Inwieweit strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen hat, überprüft die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf in dem Verfahren 20 Js 1671/02. Der Kläger hat mit unserer Unterstützung Strafanzeige u. a. wegen des Verdachtes des versuchten Prozessbetruges erstattet.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte verspricht sich von dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des OLG Düsseldorf positive Auswirkungen auf folgende Auseinandersetzungen mit sog. „Vermittlern“ steuerbegünstigter und sonstiger Beteiligungen an diversen Fonds- und Beteiligungsprodukten. Die im Rechtsstreit zutage getretenen „Vertriebsmethoden“ dürften kein Einzelfall gewesen sein. Realitätsnah haben die Gerichte einen Beratungs- und nicht lediglich einen Vermittlungsfall und vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung angenommen, so dass nicht nur die Beratungsgesellschaft haftete, sondern auch die involvierten Berater persönlich. Trotz durchaus deutlich im Prospekt angesprochener Risiken konnte sich im konkreten Falle das „... mit der Finanzberatung befasste Unternehmen grundsätzlich nicht darauf berufen, der Kunde hätte die unseriösen Machenschaften bei der gebotenen Aufmerksamkeit durchschauen können und müssen.“

Düsseldorf, den 08. September 2003

Jens Graf Rechtsanwälte
Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525
Telefax-Nr.: 0211 86322555
E-Mail:

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf