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Keine Verlängerung des Verjährungsverzichts wegen VIP 3 und 4-Medienfonds!

20.06.2008

Wie der Zentrale Stab Recht der Commerzbank aus Frankfurt am Main soeben mitteilt, wird die Commerzbank in den Fällen VIP Medienfonds VIP 3 und 4 keine weitere Verlängerung des Verjährungsverzichts über den 30.06.2008 hinaus aussprechen.

Die Bank begründet dies mit der vermeintlichen zwischenzeitlichen zivilgerichtlichen Klärung von Fragen, die für alle ihre Kunden mit VIP Medienfonds 3 und 4 von Bedeutung seien.

Insoweit beruft man sich u. a. auf ein Urteil des Banksenates des BGH vom 25.09.2007, das nach unserer Auffassung eine Bewertung im Sinne der Commerzbank gerade nicht rechtfertigt. Das sieht auch das OLG München so in einem jüngst von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, für VIP 3 und 4-Mandantschaft erstrittenen Urteil. Informationen dazu haben wir auf die Homepage der Kanzlei gestellt.

Aus diesem Sinneswandel schließen wir für unsere Mandanten, dass die Commerzbank weiterhin nicht bereit ist, ihre Verantwortung gegenüber ihren VIP 3 und 4-Medienfonds-Kunden anzuerkennen und freiwillig Schadensersatz zu leisten. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass wir die notfalls gerichtliche Inanspruchnahme des Kreditinstitutes für den einzig gangbaren Weg halten, Schadensersatz zu erlangen.

Dies sieht eine steigende Zahl von VIP 3 und 4-Anlegern nicht anders, die gerade in den letzten Tagen die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, gegenüber der Commerzbank mandatiert haben.

Mehr Informationen:

Wenn Sie Fragen haben zu dem nicht uninteressanten Hintergrund dieser Mitteilung, steht Ihnen Rechtsanwalt Graf gern Rede und Antwort: 0211 86322525. Weiteres Material zum Thema VIP Medienfonds und Commerzbank, wie zu verwandten Themen aus dem Kapitalanlagerecht, finden Sie auch auf der Kanzleiseite www.vermoegenswiederherstellung.de .

VIP Filmfonds:

Über 8.000 Anleger haben in den Jahren 2003 und 2004 in den Medienfonds VIP 3 und 4 Anlagen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro getätigt. In den überwiegenden Fällen ging dem Beitritt zu den Filmfonds die Beratung durch ein Kreditinstitut voraus, häufig die Commerzbank. Im Herbst 2005 wurde der Initiator der Filmfonds in Untersuchungshaft genommen und zwischenzeitlich zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefolge dieses Steuerprozesses kam es zur Aufhebung von Grundlagenbescheiden des Betriebstättenfinanzamts mit der Folge rückwirkender Änderung der Verlustabzugsfähigkeit. Den VIP-Anlegern drohen Steuerrückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Das Finanzgericht München hat Anträge auf Aussetzung der Vollziehung zurückgewiesen.

Am Vertrieb der Fonds VIP und 3 und 4 beteiligte Banken, Sparkassen und freie Berater erhielten umsatzabhängige Rückvergütungen in beträchtlicher Höhe. Über diese Praxis wurden die Mandanten der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor Abgabe der Beitrittserklärungen nicht informiert.

Ausblick:

Nach den bekannt gewordenen Vertriebsverträgen mit der Commerzbank wurde die Provisionspraxis bundesweit gehandhabt, so dass die Thematik auf alle VIP Beratungsfälle übertragbar sein dürfte. Es sollte den involvierten Banken und Sparkassen vor diesem Hintergrund schwerlich möglich sein, sich auf „Einzelfälle“ herauszureden.

Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte hat ihren Klienten in VIP-Auseinandersetzungen stets geraten, die beratenden Banken, Sparkassen und freie Berater wegen der Kick-Back-Praxis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Über den Fall der VIP-Medienfonds hinaus empfiehlt sich diese Vorgehensweise auch in einer Vielzahl anderer Fondsfälle, zumal die steuerlichen Konzeptionen anderer Filmfonds ebenfalls in den Fokus von Staatsanwälten und Finanzämtern geraten sind.

Düsseldorf, den 20.06.2008

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Verantwortlich und Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Graf

Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite. Mit mehr als 19 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.

 
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