Jens Graf Rechtsanwälte Düsseldorf

Aktuelles

« 1 2 3 4 5 6 7 8 9 [10]

 

Urteilsanmerkung zum Thema Gebührenteilungsvereinbarung

29.04.2007

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte geführten Prozess in seinem Urteil vom 20.10.2005 mit einer Gebührenteilungsvereinbarung mit einer Zahlstelle befasst (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2005, Az.: 6 U 6/05). Für die Zeitschrift Verbraucher und Recht hat Rechtsanwalt Graf dazu nun eine Anmerkung verfasst. Er stellt darin heraus, dass der Ansicht des OLG Düsseldorf, die vorvertragliche Aufklärung könne sich nicht in der Darstellung des Ablaufs an sich erschöpfen, sondern müsse unmißverständlich auf die mit dem Kick Back für den Kunden verbundenen Gefahren hinweisen, uneingeschränkt zuzustimmen ist. Als Konsequenz aus der Gefährdung der Kundschaft durch Kick Back fordert Rechtsanwalt Graf in der Anmerkung:

"Nimmt man diese Verpflichtung als typischer Verwender vertriebsfördernder Verfahrensweisen ernst, verbieten sich solcher Art Zuwendungen an sich. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ihr folgend des OLG Düsseldorf wird man dahingehend verstehen dürfen, dass unter Kick-Back zu subsumierende Vorgehensweisen in Gänze unterbleiben sollten .... Wer solche Absprachen trifft, bevor er und der Vertraute des Verbrauchers gemeinsam auf die Kundschaft losgehen, handelt unseriös."

 

 

 
© JENS GRAF Rechtsanwälte Düsseldorf